Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und ist meist mit hohen medizinischen Kosten verbunden. Für Arztbesuche und Medikamente können kranke Menschen sich in der Regel auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Doch die Erstattung für nicht-medizinische Unterstützung fällt meist gering aus. Aus diesem Grund schuf die flämische Regierung den flämischen Sozialschutz (Vlaamse Sociale Bescherming).

 

Jede Person, die in Flandern wohnt, ist ab dem Alter von 26 Jahren verpflichtet, sich einer der anerkannten Pflegekassen in Flandern anzuschließen und jährlich einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dies ermöglicht es der flämischen Region, Menschen mit einer Behinderung und Menschen mit hohem Pflegebedarf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu zahlen. 

Zugehörigkeit zu einer Pflegekasse

Jeder, der in Flandern wohnhaft ist, hat die Möglichkeit, sich einer Pflegekasse seiner Wahl anzuschließen. Das kann bspw. die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse sein. Personen, die sich nicht selbst einer Kasse anschließen, werden automatisch in der Pflegekasse der Region Flandern eingetragen.

 

Normalerweise wird Ihre Krankenkasse seitens der Pflegekasse aufgefordert, Ihren jährlichen Beitrag einzufordern.

Beitragszahlung

Der zu entrichtende Beitrag für diesen zusätzlichen flämischen Sozialschutz beläuft sich pro Person auf 62,00 €, bzw. auf 31,00 €, wenn Sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben. Der Beitrag muss jedes Jahr vor dem 30. April eingezahlt werden. Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Personen, die erst nach dem 30. April 26 Jahre alt werden; diese müssen den Beitrag vor Ende des Jahres zahlen.
  • Personen, die erst kürzlich in Flandern wohnhaft geworden sind; ab dem Umzug bleiben 6 Monate Zeit, den Beitrag zu entrichten.

warning pictogram freie Wenn Sie Ihre Beiträge 2 Mal nicht bezahlt haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.