Bei der Podologie handelt es sich um eine besondere medizinische Fußpflege, erteilt von einem hierzu ausgebildeten Podologen.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Diabetiker
DiabetesAuch Zuckerkrankheit genannt. Unterschieden wird zwischen Diabetes Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes. bedroht vor allem die Gesundheit der Füße. Defekte des Nervensystems und Durchblutungsstörungen führen häufig zur Unterversorgung der unteren Gliedmaßen, was sich durch Gefühlsstörungen, Hautschäden, Infektionen an den Füßen usw. äußert. Durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. können Diabetiker eine Teilerstattung für 2 Sitzungen bei einem anerkannten Podologen erhalten.
Zusätzliche Dienste
Für Behandlungen durch einen durch das LIKIV anerkannten Podologen, erhalten unsere Mitglieder eine Erstattung in Höhe von 12,00 € pro Behandlung – pro Jahr können bis zu 6 Behandlungen erstattet werden.
Bedingung
Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Podologen durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder einer anderen Institution.
Finden Sie einen anerkannten Podologen in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:
Waimes
- Rue de Bosfagne 56, 4950 Waimes
- burnotte-podologue@outlook.com
- 0498 017 840
Burnotte Joëlle
Eupen
- Haasstraße 2, 4700 Eupen
- 087 55 26 93
Koonen Annette
Kelmis
- Heide 3, 4720 Kelmis
- 0471 188 588
Cloth Magali
Ihr Podologe ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Erstattung für podologische Einlagen und für Orthesen
Zusätzliche Dienste
Podologische Einlagen
Wir sehen eine Erstattung vor für podologische Einlagen vor, die von einem Podologen oder von einem Posturologen verordnet und geliefert werden. Die Erstattung beträgt 25,00 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen alle 2 Jahre.
Orthesen
Für Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen und bspw. von einem Podologen, Posturologen, Orthopäden oder Bandagisten geliefert werden, sehen wir eine Erstattung von 50 % der Kosten vor, bis zu 80,00 € pro Orthese alle zwei Jahre.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.