Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für orthopädische Schuheinlagen
Für Einlagen, die durch einen Facharzt verordnet und von einem anerkannten Orthopädisten geliefert werden, gibt es eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung von 57,54 € pro Paar – wenn der OrthopädistLieferant von orthopädischen Schuhen, Schuheinlagen usw. der vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung anerkannt ist. dem Kassenabkommen beigetreten ist.
Erneuerungsfrist
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können eine solche Erstattung jährlich erhalten.
- Erwachsene ab 18 Jahre können diese finanzielle Unterstützung alle 2 Jahre erhalten.
Bedingung
Reichen Sie die fachärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Orthopädisten bei uns ein.
Zusätzliche Dienste
Podologische Einlagen:
Wir sehen eine Erstattung für podologische Einlagen vor, die von einem Podologen oder von einem Posturologen geliefert werden. Die Erstattung beträgt 25,00 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen alle 2 Jahre.
Bedingung
Reichen Sie die Rechnung des Podologen oder Posturologen bei uns ein.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.