Unsere Erstattungen auf einen Blick

Im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste sehen wir einige Unterstützungen vor, um Ihnen eine bessere Sicht zu ermöglichen. Entdecken Sie hier alle Erstattungen rund um die Behandlung einer Sehschwäche.

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Zusätzliche Dienste

Brillen und Kontaktlinsen:

  • Spezialgestell für Kinder bis 4 Jahre: bis zu 50,00 € pro Jahr
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: bis zu 150,00 € pro Jahr (25,00 € Dioptrie ≤ 4) oder 75,00 € (Dioptrie > 4) pro Glas oder Linse, bis zu 2 Gläser oder Linsen pro Jahr)
  • Erwachsene ab 18 Jahre: Erstattung bis zu 175,00 € oder bis zu -- € bei Dioptrie > 4 oder für Gleitsichtgläser, alle 4 Jahre

Augenprothese: bis zu 250,00 € pro Jahr

Refraktive Laser-OP: bis zu 500,00 € (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe)

Operatives Einsetzen von Linsen: bis zu 500,00 € (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe)

Ambulanter Augeneingriff (z.B. Hornhauttransplantation): 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff

Optometrisches Visualtraining: 30,00 € für die Erstmessung sowie 30,00 € für jede weitere Einheit, bis zu 12 Behandlungen pro Jahr.

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Um eine Erstattung für Brillen, Linsen und Augenprothesen zu erhalten, müssen Sie die Verordnung des Augenfacharztes sowie die Lieferbescheinigung des Optikers bei uns einreichen.

 

Für die Erstattung der anderen Eingriffe und Behandlungen (refraktive Laser-OP, operatives Einsetzen von Linsen, ambulanter Augeneingriff oder optometrisches Visualtraining) genügt die Rechnung des Facharztes bzw. des Optikers.