Bei Transgendern stimmen die äußerlichen Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrem gefühlten Geschlecht überein. In spezialisierten Zentren können Transgender psychosoziale und medizinische Unterstützung erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten dieser Begleitung, wenn sie in einem anerkannten Zentrum stattfindet.

 

  • Welche Zentren sind anerkannt?

    Das LIKIV hat mittlerweile ein Abkommen geschlossen mit insgesamt 6 Zentren, an die sich Personen mit einer Transgender-Identität für eine Begleitung wenden können. Diese Zentren finden Sie unter Kontaktdaten.

  • Wer kann sich an diese Zentren wenden?

    Sie können sich an eines dieser Zentren wenden, wenn Sie psychosoziale oder medizinische Hilfe in folgenden Bereichen suchen:

    • Geschlechtsidentität: die intime Wahrnehmung, die Sie von Ihrem Geschlecht haben.
    • Geschlechtsausdruck: die Art und Weise, wie Sie Ihr Geschlecht ausdrücken (z.B. durch Ihr Verhalten, Ihre Kleidung, den Tonfall in Ihrer Stimme, Ihre Körpersprache).
    • Geschlechtsdysphorie: Gefühle des Unbehagens oder Not und Leid (sowohl körperlich als auch psychisch) aufgrund der Diskrepanz zwischen Ihrer Geschlechtsidentität und dem Geschlecht, das Ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
  • Wie helfen die Zentren konkret?

    Die Zentren bieten psychosoziale und medizinische Betreuung an:

    • Die Zentren stellen klinisches und wissenschaftliches Fachwissen zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. mit Ihren Angehörigen wird eine vollständige Bewertung der Diskrepanz zwischen Ihrer Geschlechtsidentität oder Ihrem Geschlechtsausdruck und dem Ihnen mit der Geburt zugewiesenen Geschlecht aufgestellt. Anschließend wird bestimmt, welche Behandlung vorzusehen ist.
    • Es wird geprüft, ob eine Geschlechtsinkongruenz vorliegt. In diesem Fall wird eine Diagnose gestellt und sowohl die Ursachen als auch die Auswirkungen werden untersucht.
    • Sie werden über bestehende geschlechtsangleichende Behandlungen informiert und beraten. Insbesondere über hormonelle, medikamentöse und chirurgische Therapien und Behandlungen. Sie werden über die Art dieser Behandlungen, die Einhaltung therapeutischer Maßnahmen Ihrerseits, die erwarteten Wirkungen und Nebenwirkungen aufgeklärt.
    • Die Zentren verschreiben, koordinieren und überwachen die geeigneten Behandlungen.
    • Ihnen wird ggf. eine Psychoedukation zuteil. Diese soll Ihnen dabei helfen, Schwierigkeiten in Ihrem täglichen Leben zu überwinden, die die Geschlechtsangleichung eventuell mit sich bringen kann, und Sie beim Prozess der Behandlung und Anerkennung des von Ihnen gefühlten Geschlechts unterstützen.
    • Die Zentren unterstützen Sie bei der Überweisung an ein Krankenhaus, wenn geschlechtsangleichende Operationen erforderlich sind. Sie stellen alle notwendigen Kontakte her und organisieren die medizinische und psychosoziale Versorgung: Planung des präoperativen Gesprächs, Konsultationen beim Chirurgen, chirurgischer Eingriff usw.
    • Sie werden zudem seitens der Zentren beraten, wenn finanzielle Schwierigkeiten den chirurgischen Eingriff behindern.
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    Um diese Aufgaben zu gewährleisten, verfügen die Zentren über ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Psychologen, Sexologen, Sozialarbeitern und sogenannten Case-Managern (diese sind Ihre erste Anlaufstelle in den Zentren und koordinieren die verschiedenen Aspekte der Begleitung).

  • Worauf haben Sie während der Begleitung Anrecht?

    Zusätzlich zu den ärztlichen Konsultationen und der medizinischen Versorgung in den Zentren haben Sie Anspruch auf:

    1. Psychosoziale Betreuung

    Insgesamt 40 Sitzungen (Psychosoziale Betreuung in Form von Einzel-, Familien- oder Gruppensitzungen):

    • 30 Sitzungen, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
    • 25 Sitzungen, wenn Sie mindestens 24 Jahre alt sind.

    Beispiel: Wenn vor dem Alter von 24 Jahren 30 Sitzungen beansprucht wurden, können nach dem 24. Geburtstag nur noch 10 weitere Sitzungen erstattet werden (da die oben genannten 40 Sitzungen erreicht sind).

    2. Prä- und postoperative Gespräche

    Wenn Sie eine geschlechtsangleichende Operation anfragen, können Sie einen Zuschuss erhalten für:

    • 1 präoperatives Gespräch, also vor der geschlechtsangleichenden Operation.
    • 1 postoperatives Gespräch, also nach diesem Eingriff.

    Diese Gespräche können nur in dem Zentrum erfolgen, das sich in dem Krankenhaus befindet, welches auch die geschlechtsangleichende Operation durchgeführt hat.

  • Was müssen Sie tun, um eine Erstattung zu erhalten?

    Wenden Sie sich an eines der anerkannten Zentren, mit dem das LIKIV ein Abkommen geschlossen hat (siehe Verwandte Themen). Das Zentrum prüft dann, ob Sie die Bedingungen für eine Kostenerstattung erfüllen, wird einen medizinischen Bericht und ein Antragsformular ausfüllen und diese beiden Dokumente an Ihre Krankenkasse senden. Wenn der Vertrauensarzt der Krankenkasse zustimmt, kann Ihre Begleitung im Zentrum beginnen.

  • Welche Kosten sind zu Ihren Lasten?

    Sie zahlen für die in Anspruch genommene Begleitung nur den gesetzlichen Eigenanteil. Dank des Abkommens zwischen dem LIKIV und den 6 anerkannten Zentren fällt dieser gering aus.