Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet 20 % für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Welche das sind, werden vom LIKIV festgelegt.

 

Für Frauen unter 25 Jahre sieht die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Verhütungsmitteln (die Liste wird vom LIKIV festgelegt) eine zusätzliche Erstattung vor. Diese beträgt 3,00 €. Für Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif besteht keine Altersgrenze.

 

Für die „Pille danach“ ist eine zusätzliche Erstattung von 9,00 € vorgesehen, unabhängig vom Alter. 

 

In den meisten Fällen wird dieser Betrag automatisch in der Apotheke, auf Vorzeigen des elektronischen Personalausweises, abgehalten.

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Zusätzliche Dienste

Da die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gering ausfällt, sehen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung bis zu 60,00 € pro Jahr vor.

 

Sie haben dabei die Wahl zwischen einer der folgenden Erstattungen (nicht kumulierbar):

  • 60,00 € pro Jahr für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wie z.B. Antibabypille und Hormonring, oder Kondome, aber auch für den Ankauf von Teststreifen für einen Zykluscomputer.
  • 60,00 € pro Jahr für verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Endometriose.
  • 60,00 € für Verhütungs-Apps.
  • 180,00 € alle 3 Jahre für Langzeitverhütungsmittel, wie z.B. Spirale oder Stäbchen.
  • 180,00 € alle 3 Jahre für die Schulung „Sensiplan“.

 

Für die in der Apotheke erworbenen Mittel müssen Sie die Bescheinigung BVAC der Apotheke bei uns einreichen. Für die anderen Mittel reichen Sie einfach die Rechnung bzw. den Zahlungsbeleg bei uns ein.

Unsere Mitglieder unter 18 Jahren erhalten im Rahmen der Erstattung der Eigenanteile bei Kindern alle Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente der Kategorie Cx (Verhütungsmittel) vollständig und automatisch zurück. 

Übersicht der Erstattungen

  Gesetzliche Krankenversicherung Zusätzliche Dienste

Unter 18 Jahre

20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

Erstattung des verbleibenden Eigenanteils

18 bis 25 Jahre

20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

60,00 € pro Jahr

oder 180,00 € alle 3 Jahre

Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif

20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

60,00 € pro Jahr

oder 180,00 € alle 3 Jahre

Ab 25 Jahre

20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

60,00 € pro Jahr

oder 180,00 € alle 3 Jahre