Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erstattet 20 % für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Welche das sind, werden vom LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). festgelegt.
Für Frauen unter 25 Jahre sieht die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Verhütungsmitteln (die Liste wird vom LIKIV festgelegt) eine zusätzliche Erstattung vor. Diese beträgt 3,00 €. Für Frauen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. besteht keine Altersgrenze.
Für die „Pille danach“ ist eine zusätzliche Erstattung von 9,00 € vorgesehen, unabhängig vom Alter.
In den meisten Fällen wird dieser Betrag automatisch in der Apotheke, auf Vorzeigen des elektronischen Personalausweises, abgehalten.
Zusätzliche Dienste
Da die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gering ausfällt, sehen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung bis zu 60,00 € pro Jahr vor.
Sie haben dabei die Wahl zwischen einer der folgenden Erstattungen (nicht kumulierbar):
- 60,00 € pro Jahr für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wie z.B. Antibabypille und Hormonring, oder Kondome, aber auch für den Ankauf von Teststreifen für einen Zykluscomputer.
- 60,00 € pro Jahr für verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Endometriose.
- 60,00 € für Verhütungs-Apps.
- 180,00 € alle 3 Jahre für Langzeitverhütungsmittel, wie z.B. Spirale oder Stäbchen.
- 180,00 € alle 3 Jahre für die Schulung „Sensiplan“.
Für die in der Apotheke erworbenen Mittel müssen Sie die Bescheinigung BVAC der Apotheke bei uns einreichen. Für die anderen Mittel reichen Sie einfach die Rechnung bzw. den Zahlungsbeleg bei uns ein.
Unsere Mitglieder unter 18 Jahren erhalten im Rahmen der Erstattung der Eigenanteile bei Kindern alle Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente der Kategorie Cx (Verhütungsmittel) vollständig und automatisch zurück.
Übersicht der Erstattungen
Gesetzliche Krankenversicherung | Zusätzliche Dienste | |
---|---|---|
Unter 18 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
Erstattung des verbleibenden Eigenanteils |
18 bis 25 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
60,00 € pro Jahr oder 180,00 € alle 3 Jahre |
Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel + zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat |
60,00 € pro Jahr oder 180,00 € alle 3 Jahre |
Ab 25 Jahre |
20 % Erstattung für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel |
60,00 € pro Jahr oder 180,00 € alle 3 Jahre |
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.