Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Vorsorgende Zahnpflege bei Kindern und Jugendlichen
Bis zum 19. Geburtstag ist die vorsorgende und heilende Zahnpflege kostenlos. Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erstattet das vollständige Honorar zum Kassentarif (d.h. eventuelle Zuschläge werden nicht erstattet).
Munduntersuchung
Die Munduntersuchung ist nötig, um festzustellen, welche vorsorgende und heilende Pflege angewendet werden muss. Pro Halbjahr kann je eine Munduntersuchung erstattet werden.
Versiegeln von Rissen und Löchern
Ein bestimmtes Material wird auf den Zahn aufgetragen, um Karies vorzubeugen. Somit bleiben die Zähne länger geschützt und andere zahnerhaltende Maßnahmen werden erst viel später erforderlich. Das Versiegeln von Rissen und Löchern wird einmal pro Zahn erstattet.
Ziehen von Zähnen
Eine vollständige Erstattung ist vorgesehen.
Zahnsteinentfernung
Die Entfernung des Zahnsteins wird pro Quadrant berechnet, d.h. eine vollständige Entfernung betrifft 4 verschiedene Quadranten. Eine Zahnsteinentfernung wird einmal jährlich erstattet, wenn während desselben Ziviljahres noch keine Zahnsteinentfernung am betroffenen Quadranten durchgeführt wurde.
Beeinträchtigte Jugendliche, die ihre Mundhygiene nicht ohne Hilfe von Drittpersonen bewältigen können, erhalten die Erstattungen für Zahnsteinentfernung einmal pro Trimester und pro Quadrant.
-
Geläufige Zahnpflegeleistungen für Kinder bis 19 Jahre
Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung Konsultation Zahnarzt 371011
30,00 €
30,00 €
Konsultation Kieferorthopäde 371092
31,50 €
31,50 €
Versiegeln von Rissen, pro Zahn 372514
17,00 €
17,00 €
Plombieren von Milchzähnen (bis 15 Jahre): - 1 Fläche
- 2 Flächen
- 3 Flächen o. mehr
373811
373833
373855
55,50 €
74,00 €
92,00 €
55,50 €
74,00 €
92,00 €
Plombieren von bleibenden Zähnen (bis 15 Jahre) - 1 Fläche
- 2 Flächen
- 3 Flächen o. mehr
373892
373914
373936
55,50 €
74,00 €
92,00 €
55,50 €
74,00 €
92,00 €
Ziehen eines Zahnes, während einer Konsultation 374975
65,00 €
65,00 €
Ziehen jedes weiteren Zahnes aus demselben Quadranten und während derselben Konsultation 374872
51,00 €
51,00 €
Vorsorgende Zahnpflege bei Erwachsenen
Leistungen bezüglich der Munduntersuchung sowie Zahnsteinentfernung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise erstattet.
Gut zu wissen
Seitdem der sogenannte Behandlungsweg beim Zahnarzt in Kraft getreten ist, macht es sich bezahlt, jährlich seine Zähne kontrollieren zu lassen. Patienten, die ihren Zahnarzt im Vorjahr nicht besucht haben, müssen einen höheren Eigenanteil tragen.
Munduntersuchung
Ab dem 19. Lebensjahr wird eine Munduntersuchung pro Jahr erstattet, unter der Bedingung, dass Ihr Zahnarzt für Sie eine individuelle zahnärztliche Akte führt und diese nach jeder Konsultation aktualisiert. Die Untersuchung enthält ebenfalls erforderliche Röntgenaufnahmen des Mundinneren, die Erstellung eines Behandlungsplans, die Bearbeitung der zahnärztlichen Akte sowie die Empfehlung des Zahnarztes, vorsorgende und heilende Zahnpflege durchführen zu lassen.
Zahnsteinentfernung
Die Zahnsteinentfernung wird pro Quadrant berechnet, d.h. eine vollständige Entfernung betrifft 4 verschiedene Quadranten. Für Personen ab dem 19. Lebensjahr wird sie einmal pro Jahr erstattet, wenn während desselben Ziviljahres noch keine Zahnsteinentfernung am betroffenen Quadranten durchgeführt wurde.
Beeinträchtigte Personen, die ihre Mundhygiene nicht ohne Hilfe von Drittpersonen bewältigen können, erhalten die Erstattungen für Zahnsteinentfernung einmal pro Trimester und pro Quadrant.
Behandlung von Parodonthose
Die Behandlung einer Parodonthitis kann nur erstattet werden, wenn im laufenden und vorherigen KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. die jährliche Munduntersuchung oder eine Zahnsteinentfernung durchgeführt wurde.
Ziehen von Zähnen
Erwachsene erhalten erst ab einem Alter von 50 eine Teilerstattung für das Ziehen von Zähnen. In folgenden Ausnahmefällen können auch Personen zwischen 19 und 50 Jahren eine Erstattung erhalten:
- Das Zähneziehen ist nach einer Knochenmarkentzündung, Radionekrose (Zelltod infolge elektrischer Strahlung), Chemotherapie oder nach einer anderen Behandlung mit ionisierenden Mitteln oder Immundepressiva erforderlich.
- Das Zähneziehen erfolgt aufgrund einer Radiotherapie im Kopf oder Hals, einer Chemotherapie, einer Operation am offenen Herzen, einer Organtransplantation oder einer Behandlung mit Immundepressiva oder ionisierenden Mitteln.
- Der Betroffene ist aufgrund einer Behinderung nicht im Stande, seine Zähne ohne die Hilfe anderer Personen zu reinigen.
- Ein Weisheitszahn bricht nicht durch und muss infolgedessen operativ entfernt bzw. gezogen werden.
-
Geläufige Zahnpflegeleistungen für Personen ab 19 Jahre (Normalversicherte)
Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung bei
jährlichem
ZahnarztbesuchErstattung
bei nicht jährlichem
ZahnarztbesuchKonsultation Zahnarzt 301011
30,00 €
24,00 €
24,00 €
Konsultation Kieferorthopäde 301092
31,50 €
25,50 €
25,50 €
Munduntersuchung einmal pro Jahr möglich
(ab 19 Jahre)301593
74,50 €
70,50 €
70,50 €
Zahnsteinentfernung 302153
17,00 €
13,00 €
6,50 €
Parodonthose-Behandlung 301302
97,00 €
87,00 €
keine Erstattung
Plombieren von bleibenden Zähnen - 1 Fläche
- 2 Flächen
- 3 Flächen o. mehr
304371
304393
304415
51,00 €
56,00 €
84,00 €
44,50 €
46,50 €
74,50 €
38,50 €
37,50 €
65,50 €
Ziehen eines Zahnes (ab 50 Jahre) während einer Konsultation 304975
65,00 €
65,00 €
50,50 €
Ziehen jedes weiteren Zahnes
(ab 50 Jahre) aus demselben
Quadranten und während
derselben Konsultation304872
51,00 €
51,00 €
45,50 €
-
Geläufige Zahnpflegeleistungen für Personen ab 19 Jahre (Vorzugstarif)
Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung bei
jährlichem
ZahnarztbesuchErstattung
bei nicht jährlichem
ZahnarztbesuchKonsultation Zahnarzt 301011
30,00 €
30,00 €
30,00 €
Konsultation Kieferorthopäde 301092
31,50 €
31,50 €
31,50 €
Munduntersuchung einmal pro Jahr möglich
(ab 19 Jahre)301593
74,50 €
74,50 €
74,50 €
Zahnsteinentfernung 302153
17,00 €
17,00 €
8,50 €
Zahnsteinentfernung falls im Vorjahr keine Behandlung 301976
17,00 €
8,50 €
8,50 €
Parodonthose-Behandlung 301302
97,00 €
97,00 €
keine Erstattung
Plombieren von bleibenden Zähnen - 1 Fläche
- 2 Flächen
- 3 Flächen o. mehr
304371
304393
304415
51,00 €
56,00 €
84,00 €
51,00 €
56,00 €
84,00 €50,00 €
55,00 €
83,00 €Ziehen eines Zahnes (ab 50 Jahre) während einer Konsultation 304975
65,00 €
65,00 €
64,00 €
Ziehen jedes weiteren Zahnes
(ab 50 Jahre) aus demselben
Quadranten und während
derselben Konsultation304872
51,00 €
51,00 €
50,00 €
Erstattung durch Dentalia Up
Mitglieder der Zahnpflegeversicherung Dentalia Up können eine zusätzliche Erstattung erhalten. Dentalia Up erstattet 100 % des Rechnungsbetrages für vorsorgende Zahnpflege sowie 50 % oder 80 % der Kosten (je nach zahnärztlichem Behandlungsweg) für heilende Zahnpflege.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.