Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorsorgende Zahnpflege bei Kindern und Jugendlichen

Bis zum 19. Geburtstag ist die vorsorgende und heilende Zahnpflege kostenlos. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet das vollständige Honorar zum Kassentarif (d.h. eventuelle Zuschläge werden nicht erstattet). 

Munduntersuchung

Die Munduntersuchung ist nötig, um festzustellen, welche vorsorgende und heilende Pflege angewendet werden muss. Pro Halbjahr kann je eine Munduntersuchung erstattet werden.

Versiegeln von Rissen und Löchern

Ein bestimmtes Material wird auf den Zahn aufgetragen, um Karies vorzubeugen. Somit bleiben die Zähne länger geschützt und andere zahnerhaltende Maßnahmen werden erst viel später erforderlich. Das Versiegeln von Rissen und Löchern wird einmal pro Zahn erstattet.

Ziehen von Zähnen

Eine vollständige Erstattung ist vorgesehen.

Zahnsteinentfernung

Die Entfernung des Zahnsteins wird pro Quadrant berechnet, d.h. eine vollständige Entfernung betrifft 4 verschiedene Quadranten. Eine Zahnsteinentfernung wird einmal jährlich erstattet, wenn während desselben Ziviljahres noch keine Zahnsteinentfernung am betroffenen Quadranten durchgeführt wurde.

 

Beeinträchtigte Jugendliche, die ihre Mundhygiene nicht ohne Hilfe von Drittpersonen bewältigen können,  erhalten die Erstattungen für Zahnsteinentfernung einmal pro Trimester und pro Quadrant.

 

  • Geläufige Zahnpflegeleistungen für Kinder bis 19 Jahre
    Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung 
    Konsultation Zahnarzt

    371011

    30,00 €

    30,00 €

    Konsultation Kieferorthopäde

    371092

    31,50 €

    31,50 €

    Versiegeln von Rissen, pro Zahn

    372514

    17,00 €

    17,00 €

    Plombieren von Milchzähnen (bis 15 Jahre): 

    • 1 Fläche
    • 2 Flächen
    • 3 Flächen o. mehr

    373811

    373833

    373855

    55,50 €

    74,00 €

    92,00 €

    55,50 €

    74,00 €

    92,00 €

    Plombieren von bleibenden Zähnen (bis 15 Jahre)

    • 1 Fläche
    • 2 Flächen
    • 3 Flächen o. mehr

    373892

    373914

    373936

    55,50 €

    74,00 €

    92,00 €

    55,50 €

    74,00 €

    92,00 €

    Ziehen eines Zahnes, während einer Konsultation

    374975

    65,00 €

    65,00 €

    Ziehen jedes weiteren Zahnes aus demselben Quadranten und während derselben Konsultation

    374872

    51,00 €

    51,00 €

Vorsorgende Zahnpflege bei Erwachsenen

Leistungen bezüglich der Munduntersuchung sowie Zahnsteinentfernung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise erstattet.

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Gut zu wissen

Seitdem der sogenannte Behandlungsweg beim Zahnarzt in Kraft getreten ist, macht es sich bezahlt, jährlich seine Zähne kontrollieren zu lassen. Patienten, die ihren Zahnarzt im Vorjahr nicht besucht haben, müssen einen höheren Eigenanteil tragen.

Munduntersuchung

Ab dem 19. Lebensjahr wird eine Munduntersuchung pro Jahr erstattet, unter der Bedingung, dass Ihr Zahnarzt für Sie eine individuelle zahnärztliche Akte führt und diese nach jeder Konsultation aktualisiert. Die Untersuchung enthält ebenfalls erforderliche Röntgenaufnahmen des Mundinneren, die Erstellung eines Behandlungsplans, die Bearbeitung der zahnärztlichen Akte sowie die Empfehlung des Zahnarztes, vorsorgende und heilende Zahnpflege durchführen zu lassen.

Zahnsteinentfernung

Die Zahnsteinentfernung wird pro Quadrant berechnet, d.h. eine vollständige Entfernung betrifft 4 verschiedene Quadranten. Für Personen ab dem 19. Lebensjahr wird sie einmal pro Jahr erstattet, wenn während desselben Ziviljahres noch keine Zahnsteinentfernung am betroffenen Quadranten durchgeführt wurde.

 

Beeinträchtigte Personen, die ihre Mundhygiene nicht ohne Hilfe von Drittpersonen bewältigen können, erhalten die Erstattungen für Zahnsteinentfernung einmal pro Trimester und pro Quadrant.

Behandlung von Parodonthose

Die Behandlung einer Parodonthitis kann nur erstattet werden, wenn im laufenden und vorherigen Kalenderjahr die jährliche Munduntersuchung oder eine Zahnsteinentfernung durchgeführt wurde. 

Ziehen von Zähnen

Erwachsene erhalten erst ab einem Alter von 50 eine Teilerstattung für das Ziehen von Zähnen. In folgenden Ausnahmefällen können auch Personen zwischen 19 und 50 Jahren eine Erstattung erhalten:

  • Das Zähneziehen ist nach einer Knochenmarkentzündung, Radionekrose (Zelltod infolge elektrischer Strahlung), Chemotherapie oder nach einer anderen Behandlung mit ionisierenden Mitteln oder Immundepressiva erforderlich.
  • Das Zähneziehen erfolgt aufgrund einer Radiotherapie im Kopf oder Hals, einer Chemotherapie, einer Operation am offenen Herzen, einer Organtransplantation oder einer Behandlung mit Immundepressiva oder ionisierenden Mitteln.
  • Der Betroffene ist aufgrund einer Behinderung nicht im Stande, seine Zähne ohne die Hilfe anderer Personen zu reinigen.
  • Ein Weisheitszahn bricht nicht durch und muss infolgedessen operativ entfernt bzw. gezogen werden.
  • Geläufige Zahnpflegeleistungen für Personen ab 19 Jahre (Normalversicherte)
    Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung bei
    jährlichem
    Zahnarztbesuch
    Erstattung 
    bei nicht jährlichem
    Zahnarztbesuch
    Konsultation Zahnarzt

    301011

    30,00 €

     24,00 €

    24,00 €

    Konsultation Kieferorthopäde

    301092

    31,50 €

    25,50 €

    25,50 €

    Munduntersuchung einmal pro Jahr möglich 
    (ab 19 Jahre)

    301593

    74,50 €

    70,50 €

    70,50 €

    Zahnsteinentfernung

    302153

    17,00 €

    13,00 €

    6,50 €

    Parodonthose-Behandlung

    301302

    97,00 €

    87,00 €

    keine Erstattung

    Plombieren von bleibenden Zähnen

    • 1 Fläche
    • 2 Flächen
    • 3 Flächen o. mehr

     

     

    304371

    304393

    304415

     

     

    51,00 €

    56,00 €

    84,00 €

     

     

    44,50 €

    46,50 €

    74,50 €

     

     

    38,50 €

    37,50 €

    65,50 €

    Ziehen eines Zahnes (ab 50 Jahre) während einer Konsultation

    304975

    65,00 €

    65,00 €

    50,50 €

    Ziehen jedes weiteren Zahnes 
    (ab 50 Jahre) aus demselben 
    Quadranten und während 
    derselben Konsultation

    304872

    51,00 €

    51,00 €

    45,50 €

  • Geläufige Zahnpflegeleistungen für Personen ab 19 Jahre (Vorzugstarif)
    Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar Erstattung bei
    jährlichem
    Zahnarztbesuch
    Erstattung 
    bei nicht jährlichem
    Zahnarztbesuch
    Konsultation Zahnarzt

    301011

    30,00 €

    30,00 €

    30,00 €

    Konsultation Kieferorthopäde

    301092

    31,50 €

    31,50 €

    31,50 €

    Munduntersuchung einmal pro Jahr möglich 
    (ab 19 Jahre)

    301593

    74,50 €

    74,50 €

    74,50 €

    Zahnsteinentfernung

    302153

    17,00 €

    17,00 €

    8,50 €

    Zahnsteinentfernung falls im Vorjahr keine Behandlung

    301976

    17,00 €

    8,50 €

    8,50 €

    Parodonthose-Behandlung

    301302

    97,00 €

    97,00 €

    keine Erstattung

    Plombieren von bleibenden Zähnen

    • 1 Fläche
    • 2 Flächen
    • 3 Flächen o. mehr

     

     

    304371

    304393

    304415

     

     

    51,00 €

    56,00 €

    84,00 €

     

     

    51,00 €
    56,00 €
    84,00 €

     

     

    50,00 €
    55,00 €
    83,00 €

    Ziehen eines Zahnes (ab 50 Jahre) während einer Konsultation

    304975

    65,00 €

    65,00 €

    64,00 €

    Ziehen jedes weiteren Zahnes 
    (ab 50 Jahre) aus demselben 
    Quadranten und während 
    derselben Konsultation

    304872

    51,00 €

    51,00 €

    50,00 €

Erstattung durch Dentalia Up

Mitglieder der Zahnpflegeversicherung Dentalia Up können eine zusätzliche Erstattung erhalten. Dentalia Up erstattet 100 % des Rechnungsbetrages für vorsorgende Zahnpflege sowie 50 % oder 80 % der Kosten (je nach zahnärztlichem Behandlungsweg) für heilende Zahnpflege.