Schritt für Schritt zurück in die Arbeitswelt
Für manche mag es schwierig erscheinen, nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Doch es gibt Perspektiven. Die Arbeit kann nämlich eine wesentliche Rolle im Heilungsprozess spielen. Sie bietet einen sozialen Rahmen, eine Struktur und kann dabei helfen, sich wieder nützlich zu fühlen und neues Selbstvertrauen zu gewinnen. Wichtig ist natürlich, dass schrittweise vorgegangen wird, entsprechend den eigenen Fähigkeiten und mit Unterstützung des Arbeitgebers, der Kollegen und der Gesundheitsfachkräfte. Wir unterstützen Sie aktiv bei Ihrer beruflichen Wiedereingliederung, damit Sie Ihren Platz in der Gesellschaft wiederfinden.
Unterstützung durch Ihre Krankenkasse
Als Krankenkasse unterstützen und begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zurück in die Arbeitswelt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Berater an, einem sogenannten Return to work-Koordinator, der Ihnen dabei hilft, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen und einen Wiedereingliederungsplan auszuarbeiten. Außerdem können wir Ihnen finanzielle Unterstützung, administrative Beratung und Nachsorgeleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass Ihre Wiederaufnahme der Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Berücksichtigung Ihres Wohlbefindens erfolgt.
Persönliche Begleitung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung
Sie sind arbeitsunfähig, möchten aber wieder eine Tätigkeit aufnehmen? Es gibt verschiedene Lösungen, die auf die persönlichen Fähigkeiten zugeschnitten sind. Das LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). bietet ein Programm zur sozial-beruflichen Wiedereingliederung an, das auf die spezifischen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen zugeschnitten ist. Dieses Programm umfasst eine medizinische Beurteilung, eine persönliche Begleitung und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung – mit dem Ziel, die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung zu maximieren.
3 Möglichkeiten zur Wiederaufnahme der Arbeit
Es gibt 3 Routen für eine schrittweise Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Die Routen A und B können Sie einschlagen, wenn Sie weniger als 1 Jahr arbeitsunfähig sind. Bei einer ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. von mehr als 1 Jahr sind alle Routen möglich.
Route A
Der Ablauf beginnt mit einer medizinischen Beurteilung durch den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. der Krankenkasse oder das multidisziplinäre Team (Krankenpfleger, Kinesitherapeut, Psychologe). Dieser Schritt ist entscheidend, um festzustellen, inwieweit Sie in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wird mit einem Return to work-Koordinator ein Wiedereingliederungsplan ausgearbeitet, der Schulungen, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder auch eine psychosoziale Unterstützung umfasst.
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Welche Funktion hat der Vertrauensarzt in Sachen Arbeitsunfähigkeit?
Der Vertrauensarzt kann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Rückkehr zur Arbeit während der Arbeitsunfähigkeitsperiode sinnvoll ist oder nicht. Wenn diese Möglichkeit realistisch erscheint, wird der Betroffene durch unseren Vertrauensarzt kontaktiert.
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Wie verläuft die Route A?
Nachdem eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wurde, kann durch die auf der ärztlichen Krankmeldung vermerkten Angaben eine erste Einschätzung erfolgen.
Innerhalb von 10 Wochen nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhält der Betroffene von der Krankenkasse einen medizinischen Fragebogen (QMV). Auf Grundlage dieses Fragebogens wird der Vertrauensarzt einschätzen, ob und wie ggf. die Rückkehr zur Arbeit oder zu einer neuen Tätigkeit gefördert werden kann, oder ob dies im betreffenden Fall nicht angebracht ist. Das Mitglied muss den Fragebogen innerhalb von 10 Tagen ausgefüllt bei uns einreichen.
Anschließend bewertet der Vertrauensarzt die Situation – bspw. ob die arbeitsunfähige Person angesichts ihres Gesundheitszustandes evtl. eine angepasste oder eine andere Berufstätigkeit ausüben könnte. Der Vertrauensarzt bewertet die unterschiedlichen Situationen und ordnet die Person einer der folgenden Gruppen zu:
- Der Vertrauensarzt geht von der Annahme aus, dass die arbeitsunfähige Person innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Arbeit oder eine neue Tätigkeit spontan wieder aufnimmt.
- Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit scheint aus medizinischen Gründen nicht möglich.
- Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist derzeit nicht möglich, weil der medizinischen Diagnose und der Behandlung Vorrang eingeräumt werden muss.
- Die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Start in eine neue Tätigkeit scheint nach einer oder mehreren Anpassungs- und Betreuungsmaßnahmen durchaus möglich.
Nachdem der Betroffene einer der obengenannten Gruppen zugeordnet wurde, erfolgen die weiteren Schritte. Für die zur Gruppe 4 gehörenden Personen ist es sinnvoll, den Return to work-Koordinator einzuschalten. Dieser wird die arbeitsunfähige Person kontaktieren und klärt sie über die konkrete Begleitung und die Vorgehensweise für eine optimale Rückkehr zur Arbeit auf. Diese Begleitung ist freiwillig, der Betroffene muss dazu sein explizites Einverständnis geben.
Nach dem Erstkontakt kann die weitere Vorgehensweise, je nach Situation, sehr unterschiedlich sein. Ziel ist es, dass der Arbeitsunfähige entsprechend seinem Gesundheitszustand einer angepassten Arbeit nachgehen kann – sei es durch Anpassungen im bisherigen Job, z.B. andere Arbeitszeiten, reduzierte Zeiten, eine Umstrukturierung der Arbeitsbedingungen, oder aber dass er durch eine neue Herausforderung, z.B. ein neuer Beruf oder eine Umschulung wieder beruflich integriert werden kann.
Route B
Wenn Sie angesichts Ihrer vorhandenen Fähigkeiten wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, können Sie sich – unabhängig von der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit – direkt an den Return to work-Koordinator Ihrer Krankenkasse wenden, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen einen Wiedereingliederungsplan erstellen.
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Welche Funktion hat der Return to work-Koordinator?
Die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist eine zeitaufwändige Angelegenheit. Der Return to work-Koordinator soll leicht erreichbar sein für arbeitsunfähige Personen, die wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten und dazu in der Lage sind.
Durch den Return to work-Koordinator soll die Rückkehr zu einer angepassten Arbeit für die Betroffenen besser und zielgerechter ermöglicht werden. Der Koordinator verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und greift bei der Ausübung seiner Funktion auch auf externe Partner zurück, wie bspw. den Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, den Arbeitgeber, Berufsberatungs- und Umschulungsdienste, usw.
Je nach Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen beruflichen Möglichkeiten hilft der Koordinator den Betroffenen bei der Ausarbeitung eines Plans: eine angepasste Teilzeitarbeit, eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, eine Umschulung, ein neues Arbeitsverhältnis oder Ähnliches.
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Wie verläuft die Route B?
Falls erforderlich, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen. Sie müssen ihn innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurücksenden. Spätestens 1 Monat nach Rücksendung des Fragebogens wird der Return to work-Koordinator einen ersten persönlichen Kontakt herstellen. Bei diesem Treffen wird der Koordinator seine Rolle und ihre gemeinsame Vorgehensweise erläutern.
Der Vertrauensarzt wird über alle Schritte informiert, so bspw. darüber, dass der Betroffene unter bestimmten Konditionen und zu reduzierten Arbeitszeiten zu seinem alten Job zurückkehren möchte. Anhand des Gesundheitszustandes und der konkret geäußerten Maßnahmen wird der Vertrauensarzt eine Entscheidung bezüglich deren Realisierbarkeit treffen.
Falls der Vertrauensarzt entscheidet, dass der Gesundheitszustand des Betroffenen mit den beabsichtigten Maßnahmen unvereinbar ist, so wird ein zweiter Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Koordinator vereinbart, wobei andere Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst werden. Diese Anpassungen werden dem Vertrauensarzt erneut zur Annahme vorgelegt. Wenn die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Arbeit erteilt wurde, ist der Return to work-Koordinator dafür zuständig, die künftigen Schritte zu begleiten und nachzuverfolgen.
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Wie kann ich mit dem Return to work-Koordinator Kontakt aufnehmen?
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie Sie mit dem Return to work-Koordinator der Freien Kontakt aufnehmen können:
- telefonisch (siehe Kontaktdaten), indem Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
- oder über das Kontaktformular.
RTWC: Antrag auf Kontaktaufnahme
Route C
Sie sind schon länger als 1 Jahr arbeitsunfähig, möchten aber wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, wozu Sie auch (teilweise) fähig sind? Sie können auch direkt mit dem Arbeitsamt Ihrer Region Kontakt aufnehmen (ADG (Deutschsprachige Gemeinschaft), Forem (Wallonie), Actiris (Brüssel), VDAB (Flandern)). Die Mitarbeiter der Arbeitsämter helfen Ihnen, einen an Ihre Bedürfnisse und Kompetenzen angepassten Plan auszuarbeiten.
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Wie verläuft die Route C?
Die Route C kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Betroffene länger als 1 Jahr arbeitsunfähig und bei der Krankenkasse als Invalide anerkannt ist.
Zunächst füllen die Mitarbeiter des Arbeitsamtes gemeinsam mit Ihnen ein Dokument aus, das an unsere Krankenkasse weitergeleitet wird, um Ihren Status zu bestätigen oder zu verneinen.
Sind Sie länger als 1 Jahr als arbeitsunfähig bei uns anerkannt, können Sie Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt über das Arbeitsamt einschlagen.
Ist dies nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, sich an unsere Krankenkasse zu wenden. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Rückkehr ins Berufsleben.
Ganz egal, für welche Route Sie sich entscheiden, sofern Sie einen laufenden Arbeitsvertrag haben, können Sie jederzeit den Gefahrenverhütungsberater oder den Arbeitsmediziner Ihres Arbeitgebers kontaktieren, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen möchten bzw. darüber nachdenken. Weitere Informationen über die verschiedenen Wege zurück zur Arbeit finden Sie auf der Website des LIKIV.
Eine wichtige Zusammenarbeit für eine reibungslose Rückkehr
Die Zusammenarbeit zwischen dem Vertrauensarzt, Ihrem Arbeitgeber und Ihnen selbst ist wichtig, um die Arbeitsbedingungen an Ihre neuen Fähigkeiten anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, diesen Austausch zu vereinfachen, indem wir Ihnen notwendige Informationen mitteilen und eine an Ihre persönliche Situation angepasste Unterstützung bieten.
Finanzielle Unterstützung durch das LIKIV
Um den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, bietet das LIKIV zudem finanzielle Unterstützungen an. So können Sie bspw. schrittweise eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen und weiterhin einen Teil Ihres Krankengeldes erhalten. Außerdem können Ausbildungszulagen gewährt werden, die es Ihnen ermöglichen, neue Fähigkeiten zu erlernen.
Gemeinsam zurück zur Eigenständigkeit
Durch die aktive Unterstützung der sozial-beruflichen Wiedereingliederung möchten wir Ihnen helfen, Ihr Selbstvertrauen und Ihre Eigenständigkeit wiederzuerlangen. Wir möchten Sie ermutigen, die verfügbaren Maßnahmen zu entdecken und unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Ihre Rückkehr in die Arbeitswelt erfolgreich wird.
Die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach einer Zeit der Inaktivität ist nicht nur eine Frage des Einkommens. Es geht auch darum, seinen Platz in der Gesellschaft zurückzufinden, sich nützlich und erfüllt zu fühlen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, denn Ihr Wohlbefinden ist unsere Priorität.
LIKIV: Wiederaufnahme einer Arbeit
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen über die Möglichkeit der Rückkehr zur Arbeit wünschen, können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen wenden.
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