Antrag

Egal ob Mitversicherter bei der Freien oder einer anderen Krankenkasse, die Eintragung als Hauptversicherter geht ganz einfach.

 

Um Mitglied der Freien Krankenkasse zu werden, musst du einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Diesen erhältst du in unseren Geschäftsstellen oder kannst ihn auf unserer Website als PDF-Dokument herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zusenden. Lege bitte ebenfalls eine Kopie deines Personalausweises bei. Gerne beraten wir dich auch in unseren Kontaktstellen und füllen mit dir gemeinsam den Antrag aus.

 

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag direkt online auszufüllen. Nimm dir etwa 10 Minuten Zeit, um das Online-Antragsformular sorgfältig auszufüllen. Du benötigst dazu

  • deine Nationalregisternummer (diese befindet sich auf der Rückseite deiner eID)
  • die Angaben deiner bisherigen Krankenversicherung.

 

Sind deine Eltern als Hauptversicherte bei der Freien Krankenkasse eingetragen, musst du ebenfalls einen Antrag auf Austragung bei den Eltern/Änderung im Haushalt ausfüllen. Sämtliche Anträge und Links findest du im Downloadbereich.

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Zusätzliche Dienste

Ab dem ersten Tag deiner Mitgliedschaft wirst du ebenfalls Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste (eine Zusatzversicherung, die dir ergänzende Kostenerstattungen ermöglicht). Der Anschluss an die Zusätzlichen Dienste der Krankenkasse ist laut Gesetz Pflicht. Bei der Freien Krankenkasse muss jedes hauptversicherte Mitglied einen Beitrag von 12,00 € pro Monat zahlen. Mitversicherte (z.B. Kinder oder nicht berufstätige Partner) sind automatisch ohne Erhöhung des Beitrags angeschlossen. 

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Zusätzlich kannst du dich außerdem unserer Krankenhausversicherung Hospitalia oder unserer Zahnpflegeversicherung Dentalia Up anschließen.

  • Was ist, wenn ich nach der Ausbildung oder dem Studium noch arbeitslos bin?

    Schreibe dich nach Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums sofort als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt ein. Arbeitslosenunterstützung erhältst du normalerweise erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit.

     

    Während dieser Wartezeit bleibst du mitversichert bei deinen Eltern.

  • Was muss ich unternehmen, wenn ich mich selbstständig mache?

    Bevor Sie Ihre Selbstständigkeit starten, regeln Sie ein paar administrative Dinge

    1. Schließen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige an. Dort erhalten Sie alle notwendigen Dokument für die Krankenkasse.
    2. Reichen Sie die erhaltenen Dokumente bei uns ein. Wir ändern Ihr Versicherungsstatut im System. Sobald alles regelt ist und Sie mit Ihren Beiträgen in ordnung sind, können Sie auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – also auf Erstattungen für in Belgien beanspruchte Pflegeleistungen oder Krankengeld bei Arbeitsausfall – zählen.
    3. Wenn Sie sich zusätzlich durch eine Krankenhausversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung absichern möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Erste Infos finden Sie unter Versicherungen > Weitere Versicherungen.
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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.