Vorruhestand
Vorruhestand betrifft Menschen, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand treten. Sie können als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ab Ihrem 63. Geburtstag eine gesetzliche Pension erhalten, sofern Sie 42 Jahre Berufserfahrung hinter sich haben. Dabei handelt es sich um die so genannten Ausnahmen der „langen Karriere“.
Um herauszufinden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und ob Sie Anspruch auf eine Frühpensionierung haben, wenden Sie sich an das Landespensionsamt oder besuchen Sie mypension.be.
Antrag auf Pension
Ungefähr ein Jahr vor Beginn Ihrer Pension erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Rentenanspruch automatisch geprüft wird. Sollten Sie diesen Brief jedoch 11 Monate vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters immer noch nicht erhalten haben, können Sie sich direkt an das Landespensionsamt wenden.
Wenn Sie sich für eine vorzeitige Pensionierung entscheiden, müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen. Zögern Sie nicht, sich vor dem Einreichen dieses Antrags an uns zu wenden, um die vorteilhafteste Lösung zu finden!
Die Höhe der Pension
Die Höhe Ihrer Rente hängt von drei Faktoren ab:
- Die gesetzliche Pension wird vom Staat bezahlt. Die Höhe wird auf Grundlage der Anzahl der Jahre, die Sie gearbeitet haben, und der Höhe Ihres damaligen Einkommens berechnet.
- Eventuell haben Sie während Ihrer Karriere eine Zusatzpension erarbeitet – vom Arbeitgeber aus oder durch Sie selbst als Selbständiger.
- Eventuell haben Sie ein Pensionssparen bei einer Bank oder Versicherungsgesellschaft angelegt, welches Ihnen ebenfalls ab Erhalt der Rente zusteht.
Absicherung bei der Krankenkasse
Für die Erstattung der Gesundheitspflege bleiben Sie wie bisher gedeckt. Falls Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, können Sie Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. der Krankenkasse erhalten.
Sind Sie bis zur Einstellung Ihrer Arbeit einer Gruppenversicherung Ihres Arbeitgebers angeschlossen, so sollten Sie rechtzeitig eine Krankenhausversicherung bei uns abschließen, um weiterhin in diesem Bereich abgedeckt zu sein. Wenn Sie bereits Hospitalia Kontinuität angeschlossen sind, können Sie bei der Pensionierung problemlos in die anderen Hospitalia-Produkte wechseln.
Wenn Sie Ihre gesetzliche Pension beanspruchen, entfällt Ihr Anrecht auf Kranken- oder InvalidengeldErsatzeinkommen, das ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse gezahlt wird. Während des ersten Jahres wird das so genannte Krankengeld gezahlt.. Falls Sie sich unmittelbar vor Erreichen des Pensionsalter in einer ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. befunden haben, erhalten Sie fortan statt des Kranken- oder Invalidengeldes nun Ihre Alterspension.
Weiterhin berufstätig im Pensionsalter
Personen über 65 Jahre, die noch nicht ihre Pension in Anspruch nehmen und weiterhin berufstätig sind, haben dennoch Anrecht auf KrankengeldErsatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit. – im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
- Sie sind weiterhin an einen Arbeitsvertrag gebunden;
- Sie erhalten noch keine Alterspension;
- Sie erfüllen weiterhin die Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen für Selbstständige
- Sie erhalten noch keine Alterspension;
- Sie bleiben dem Statut der Selbstständigen unterworfen;
- Sie zahlen weiterhin Ihre Sozialversicherungsbeiträge;
- Sie erfüllen weiterhin die Versicherungsbedingungen.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Die Periode einer Arbeitsunfähigkeit für Berufstätige ab 65 Jahren ist auf 6 Monate begrenzt. Nach Wiederaufnahme der Arbeit kann eine solche Periode erneut beansprucht werden, wenn mindestens 14 Tage (offizielle Frist eines Rückfalls) vergangen sind.
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.
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