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Krankenhausversicherung Hospitalia

Vorherige Arztbesuche, Fernkonsultationen und andere Pflegeleistungen, die mit dem Krankenhausaufenthalt in Verbindung stehen, werden durch die Krankenhausversicherung Hospitalia erstattet.

Vorbereitung auf den geplanten Aufenthalt

Falls Sie sich geplant einem Eingriff unterziehen, können Sie sich im Vorfeld auf Ihren Krankenhausaufenthalt vorbereiten. Auch wenn die Wahl des Krankenhauses meist im Zusammenhang steht mit dem behandelnden Arzt, sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken über die Zimmerwahl machen.

Zimmerwahl

Bei der Aufnahme im Krankenhaus können Sie zwischen einem Einzel- oder Mehrbettzimmer wählen. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeformulars erklären Sie sich einverstanden mit der gewählten Zimmerform. Die Qualität der Pflege ist nicht davon abhängig, wohl aber die Aufenthaltskosten und noch mehr die Zuschläge für Arzthonorare.

Zwei- oder Mehrbettzimmer

Entscheiden Sie sich für diese Zimmerform, dürfen Ihnen keine Zimmer- und Honorarzuschläge berechnet werden. Sie zahlen für alle Leistungen nur den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil.

Einzelzimmer

Bei Aufenthalt im Einzelzimmer können, neben dem gesetzlichen Eigenanteil, Zimmerzuschläge bis zu 180,00 € pro Tag und oft bedeutende Honorarzuschläge berechnet werden, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt.

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Achtung Tagesklinik

Bei Aufenthalt in der Tagesklinik sollten Sie – trotz Krankenhausversicherung – nie ein Einzelzimmer wählen, da der Aufenthalt nur wenige Stunden dauert und Sie die Vorteile eines Einzelzimmers kaum nutzen können. Bei Einzelzimmerwahl steigen die Honorarzuschläge und die Gesamtkosten, je nach Krankenhaus auf das Zweifache, Dreifache oder sogar noch mehr.

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Nutzen Sie das Tool „Krankenhausaufenthalt berechnen“

Wählen Sie den Eingriff sowie ein oder mehrere Krankenhäuser aus, um die ungefähren Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts im Voraus einschätzen zu können. Das Ergebnis zeigt einen Kostenvergleich zwischen den von Ihnen ausgewählten Kliniken und dem landesweiten Durchschnitt. Außerdem sehen Sie dort die Kostenunterschiede im Zusammenhang mit Ihrer Zimmerwahl.

Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit

Wenn es sich bei dem Krankenhausaufenthalt um eine geplante Pflege handelt, können Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit bereits vorher mitteilen. Welche Dokumente Sie dafür benötigen ist situationsabhängig. In der Regel gilt eine Abgabefrist der Arbeitsunfähigkeitserklärung von maximal 2 Tagen nach Krankenhausentlassung.

 

Besondere Situation: Wenn Sie zuerst arbeitsunfähig sind und dann ins Krankenhaus eingewiesen werden, müssen Sie uns vor oder während Ihres Krankenhausaufenthalts informieren. Dazu müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, um eine vollständige Unterstützung zu erhalten.

Notaufnahme

Unvorhergesehene Aufnahmen ins Krankenhaus erfolgen stets über die Notaufnahme. Falls Sie mit dem Rettungswagen oder dem Hubschrauber eingeliefert werden, trifft immer der Notarzt die Wahl des Krankenhauses, in Abhängigkeit von dessen Entfernung und von Ihrem Gesundheitszustand.

 

Bei einer Noteinlieferung ins Krankenhaus kann es passieren, dass Sie nicht bei Bewusstsein sind und somit auch nicht die Möglichkeit haben, Ihre Zimmerwahl selbst zu treffen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wenn Sie ungefragt ein Einzelzimmer erhalten haben, können Sie dies auf dem Aufnahmeformular angeben und Sie werden wie ein Patient im Mehrbettzimmer behandelt.

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Gut zu wissen

Die Krankenhausversicherung Hospitalia erstattet die Behandlungskosten in der Notaufnahme, wenn Sie im Anschluss stationär aufgenommen werden oder ein Aufenthalt in der Tagesklinik folgt.

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Erstattung für Rettungstransport

Rettungswagen: Bei Einsatz des 112-Dienstes wird dem Patienten ein Pauschalbetrag in Höhe von etwa 60 € in Rechnung gestellt. Durch unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen wir die vollständige Rückerstattung dieser Pauschale.

 

Rettungshubschrauber: Da die gesetzliche Krankenversicherung einen Transport mit dem Rettungshubschrauber nur teilweise erstattet, erstatten wir durch die Zusätzlichen Dienste die Transportkosten, die definitiv zu Ihren Lasten bleiben, vollständig.

Packliste fürs Krankenhaus

  • Zulassungsunterlagen
  • Personalausweis (eID)
  • Anzahlung für den Aufenthalt
  • Vom behandelnden Arzt ausgestellte Dokumente für den Aufenthalt
  • Untersuchungsberichte
  • Liste der regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Liste möglicher Allergien und Nahrungsunverträglichkeiten
  • Blutgruppenkarte
  • Impfausweis
  • Röntgenaufnahmen (falls vorhanden)
  • Tag- und Nachtkleidung
  • Toilettenbeutel
  • Unterhaltung (z.B. Bücher, Zeitschriften, Tablet, Kopfhörer usw.)
  • Getränke und kleine Snacks
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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.