Kosten
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. übernimmt einen Teil der Kosten. Da die Verrechnung über das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. direkt mit der Krankenkasse erfolgt, zahlen Sie als Patient nur Ihren Eigenanteil. Auf Ihrer Aufenthaltsrechnung werden alle Kosten (Aufenthalt, Arzthonorare, Material) getrennt aufgeführt. Dort ist auch ersichtlich, welchen Teil die Krankenkasse übernimmt und wieviel Sie selbst zahlen müssen.
Anzahlung
Bei Ihrer Aufnahme darf das Krankenhaus eine Anzahlung verlangen, welche bei der Endabrechnung natürlich abgezogen wird. Den Betrag dieser Teilzahlung legt das Krankenhaus selbst fest. Dabei darf es jedoch einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten.
Bitten Sie bei der Anzahlung immer um eine Quittung!
Ärzte dürfen für Ihre Honorare keine Anzahlung fordern. Für jede Aufenthaltsverlängerung von 7 Tagen darf die Krankenhausverwaltung eine neue Anzahlung verlangen. Auch hier müssen Höchstbeträge beachtet werden.
Maximale Anzahlung bei Krankenhausaufnahme (Betrag pro Woche) |
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Versicherungsstatut |
Zwei- oder Mehrbettzimmer |
Einzelzimmer |
Hauptversicherte und deren mitversicherte Lebenspartner |
150,00 € |
150,00 €+ 7x den ZimmerzuschlagBetrag, den das Krankenhaus zusätzlich in Rechnung stellt, wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden. |
Mitversicherte Kinder (bei Normalversicherten) |
75,00 € |
75,00 € + 7x den Zimmerzuschlag |
Versicherte mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. und deren Mitversicherte |
50,00 € |
50,00 €+ 7x den Zimmerzuschlag |
Anzahlung und Maximale Gesundheitsrechnung
Hat der Patient bei der Krankenhausaufnahme die Höchstgrenze der Maximalen Gesundheitsrechnung erreicht, darf das Krankenhaus keine Anzahlung bei Aufenthalt im Zwei- oder Mehrbettzimmer verlangen. Das Krankenhaus muss jedoch darüber informiert werden.
Erstattung der Anzahlung
Mitglieder der Krankenhausversicherung Hospitalia erhalten von uns sofort die Erstattung der Anzahlung (ab einem Betrag von 50,00 €) und müssen nicht den Erhalt der Rechnung abwarten.
Aufenthaltskosten
Unabhängig von der Wahl Ihres Zimmers berechnet das Krankenhaus einen Tagespflegesatz, der größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Der gesetzliche Eigenanteil der Aufenthaltskosten hängt vom Versicherungsstatut des Patienten ab.
Krankenhaus
Eigenanteil am Tagespflegesatz bei Aufenthalt im Krankenhaus |
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1. Tag |
2. bis 90. Tag |
Ab dem 91. Tag |
Versicherte mit Vorzugstarif |
6,90 € |
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Langzeitarbeitslose und deren Mitversicherte |
34,17 € |
6,90 € |
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Alle Mitversicherten unter 25 Jahren |
34,17 € |
6,90 € |
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Hauptversicherte, bei denen keine Mitversicherten eingetragen sind |
46,69 € |
19,42 € |
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Hauptversicherte und ihre Mitversicherten |
46,69 € |
19,42 € |
6,90 € |
Psychiatrische Klinik
Der Eigenanteil am Tagespflegesatz in einer Psychiatrie ist in den ersten 5 Jahren gleich hoch wie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Dauert der Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik länger als 5 Jahre, so gelten folgende Eigenanteile am Tagespflegesatz:
Alle Personen, bei denen Mitversicherte eingetragen sind (sowie diese Mitversicherten) |
6,76 € |
Arbeitslose und Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bei denen keine Mitversicherten eingetragen sind |
19,04 € |
Alle anderen (z.B. Normalversicherte ohne mitversicherte Personen) |
31,73 € |
Wir erstatten weitere Kosten für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung:
Zusätzliche Dienste |
Erstattung des Eigenanteils am Tagespflegesatz ab dem 16. bis zum 90. Aufenthaltstag, bis zu 12,37 € pro Tag* |
Hospitalia |
10 Tage pro Jahr unter gleichen Bedingungen wie für einen Krankenhausaufenthalt |
Hospitalia Plus |
40 Tage pro Jahr unter gleichen Bedingungen wie für einen Krankenhausaufenthalt |
*Bei einer erneuten Aufnahme nach einer Unterbrechung von weniger als 14 Tagen gilt dies als Fortsetzung des vorhergehenden Aufenthaltes.
Zimmer- und Honorarzuschläge
Bei der Wahl eines Einzelzimmers fallen neben den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteilen weitere Kosten an: Zimmer- und Honorarzuschläge. Während der Zimmerzuschlag ein vom Krankenhaus festgelegter Tagessatz ist, kann die Summe der Honorarzuschläge stark variieren und enorm hoch ausfallen.
Beispiel:
Gesetzlich vorgesehenes Honorar des Eingriffs |
400 € |
Gesetzliche Erstattung des Honorars |
300 € |
Gesetzlicher Eigenanteil zu Ihren Lasten |
100 € |
HonorarzuschlagBetrag, der zusätzlich zum Basistarif von einem Arzt in Rechnung gestellt wird. bei Wahl eines Einzelzimmers = gesetzliches Honorar |
800 € |
Summe zu Ihren Lasten bei Wahl eines Einzelzimmers = Honorarzuschlag (800 €) + gesetzlicher Eigenanteil (100 €) |
900 € |
Weitere Kosten
Medikamente und Material
Alle erhaltenen Medikamente, parapharmazeutische Produkte (Stützstrümpfe, Verbandsmaterial, …) und benötigtes Material (Prothesen oder Implantate) werden in Rechnung gestellt. Dabei wird getrennt aufgeführt, welchen Teil die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wieviel Sie selbst zahlen müssen.
Honorarkosten
Es können andere Kosten für Arzthonorare und Honorare für paramedizinische Leistungen (Kinesitherapie, …), Pauschalbeträge für Laboruntersuchungen, Pauschalbeträge für bildgebende Verfahren (Röntgen, Ultraschall, Kernspintomographie, …) anfallen – nicht zu verwechseln mit den Honorarzuschlägen im Einzelzimmer.
Diverse Kosten
Zudem werden auch diverse Kosten wie Fernseher, Fiebermesser, Telefon, Aufenthaltskosten einer Begleitperson usw. berechnet.
Besser abgesichert durch Hospitalia
Hospitalia und Hospitalia Plus bieten Ihnen eine zusätzliche Erstattung der Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts.
Falls Sie wissen, dass Sie sich in der Regel immer für eine Einzelzimmer entscheiden werden, dann empfehlen wir Ihnen das Versicherungsprodukt Hospitalia Plus, damit werden in den meisten Fällen die Honorarzuschläge bis zu 300 % erstattet.
Besondere Situationen
Das gewählte Zimmer steht nicht zur Verfügung
Bei der Aufnahme ins Krankenhaus wird Ihre Entscheidung für ein bestimmtes Zimmer schriftlich festgehalten. Falls man Ihnen jedoch ein anderes Zimmer zuteilt, zahlen Sie immer den günstigeren Tarif.
Das Ersatzzimmer ist teurer |
Sie zahlen das ursprünglich gewählte Zimmer. |
Das Ersatzzimmer ist billiger |
Sie zahlen das Ersatzzimmer. |
Sie können Ihren Wunsch nicht äußern |
Das Krankenhaus berechnet Ihnen ein Gemeinschaftszimmer bis Sie oder ein Angehöriger eine Wahl treffen. |
Verlegung in ein Einzelzimmer
Das Krankenhaus muss den Preis des von Ihnen gewählten Zwei- oder Mehrbettzimmers einhalten, auch wenn eine Verlegung in ein Einzelzimmer erforderlich ist:
- aus gesundheitlichen Gründen;
- aus pflegetechnischen Gründen;
- weil kein Zweibett- oder Gemeinschaftszimmer mehr frei ist;
- weil die Untersuchung, die Behandlung oder die Überwachung dies erfordern.
Wichtiger Tipp
Falls man Ihnen mitteilt, dass Sie aus bestimmten Gründen am besten ein Einzelzimmer belegen sollten, so beantragen Sie dennoch ein Zweibett- oder Mehrbettzimmer. Anderenfalls müssen Sie sämtliche Zuschläge des Einzelzimmers und Honorarzuschläge zahlen!
Kind im Krankenhaus
Wird Ihr Kind in einem Einzelzimmer aufgenommen, damit Sie bei ihm bleiben können, so darf das Krankenhaus Ihnen keine Zimmer- und Honorarzuschläge berechnen (außer die Eltern bestehen auf ein Einzelzimmer, obwohl ein Mehrbettzimmer frei ist, in dem genug Platz für ein Elternteil wäre).
Wir erstatten diverse Zusatzkosten für betreuende Eltern und Angehörige:
Zusätzliche Dienste |
20,00 € während 30 Tagen im Jahr für betreuende Angehörige (auch bei erwachsenen Patienten). Dies gilt auch für Kosten in einem angegliederten Haus für betreuende Angehörige. Bedingung: Die Kosten müssen auf der Rechnung des Patienten aufgeführt sein. |
Hospitalia |
25,00 € pro Tag für Eltern, die ihr Kind (bis 19 Jahre) in dessen Krankenhauszimmer betreuen. |
Hospitalia Plus |
Vollständige Aufenthaltskosten zu Lasten der Eltern, die ihr Kind (bis 19 Jahre) in dessen Krankenhauszimmer betreuen. |
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