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Es ist wichtig zwischen Rettungs- und Krankentransport zu unterscheiden. Mehr zum Thema Krankentransport lesen Sie unter „Verwandte Themen“. 

Sobald die Notrufzentrale 112 angerufen wird, handelt es sich um einen Rettungstransport oder dringenden Krankentransport.

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Bei unserer Kostenerstattung besteht keine Beschränkung auf einen Höchstbetrag pro Rechnung, pro Person oder pro Jahr.

 

Einsätze bei Naturkatastrophen oder terroristischen Anschlägen sowie extremen oder gefährlichen Sportarten wie bspw. Kampfsport, Auto- und Motorradrennen, Tauchsport, Hillclimbing, Fallschirmspringen, Ultraleichtflüge werden nicht erstattet.

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Zusätzliche Dienste

Wir sehen unterschiedliche Erstattungen vor für Rettungstransporte – so sind Sie auch im Notfall finanziell abgesichert.

  • Transport mit dem Rettungsfahrzeug

    Für jeden Einsatz des 112-Dienstes (unabhängig von der Einsatzdauer und der zurückgelegten Strecke) wird dem Patienten ein Pauschalbetrag in Höhe von 70,92 € in Rechnung gestellt. Wir übernehmen die vollständige Rückerstattung dieser Pauschale.

    Das gilt jedoch nicht bei anschließendem Tages- oder Krankenhausaufenthalt, da die Summe in solch einem Fall durch Hospitalia erstattet werden kann (wenn Sie der Krankenhausversicherung angeschlossen sind).

  • Transport mit dem Rettungshubschrauber

    Da die gesetzliche Krankenversicherung einen Transport mit dem Rettungshubschrauber nur teilweise erstattet, übernehmen wir die Transportkosten, die zu Ihren Lasten bleiben vollständig. Auch Transporte ins angrenzende Ausland zählen dazu. Außerdem übernehmen wir die Nebenkosten für besonders ausgebildetes Begleitpersonal und die Kosten für medizinische Produkte.

  • Hilfeleistung der Feuerwehr

    Bei Hilfeleistung der Feuerwehr bei einem Personentransport, der vom Wohnsitz des Patienten aus durchgeführt wird, erstatten wir die Kosten bis zu 75 % des Rechnungsbetrags.

  • Transport im Ausland

    Bei zeitweiligem Aufenthalt im Ausland sind die Mitglieder unserer Zusätzlichen Dienste für Rettungstransporte abgesichert durch den Dienst „Dringende Pflege im Ausland“. Lesen Sie dazu mehr unter dem Thema Reisevorbereitung (siehe Verwandte Themen).

Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

Die Krankenhausversicherungen Hospitalia und Hospitalia Plus sehen ebenfalls eine Erstattung für dringende Transporte zum Krankenhaus vor.

Praktische Informationen

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112 : Europaweite Notrufnummer, um einen Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei zu rufen. Diese Nummer können Sie sowohl vom Festnetz als auch vom Handy kostenlos anrufen. In der Regel werden die Anrufe in der Landessprache entgegengenommen. Um in Belgien den Notruf zu erreichen, können Sie auch die App „112 BE“ nutzen.

 

101 : Belgische Notrufnummer für die Polizei.

  • Welche Rettungsdienste gibt es in Ostbelgien?

    Vier Rettungswachen gewährleisten die Rettungsdienste in Ostbelgien. Diese 4 Bereitschaftsdienste sind zu jeder Zeit mit einem Sanitäter besetzt, welcher den Einsatzbefehl der Leitstelle entgegennimmt:

    • Rettungswache Eupen
    • Rettungswache Kelmis (Rotes Kreuz)
    • Rettungswache Büllingen (Rotes Kreuz)
    • Rettungswache Sankt Vith

    In Ostbelgien sind alle Rettungs- und Notarztdienste der Zentrale der Provinz Lüttich angeschlossen. Diese Leitstelle entscheidet – je nach Notfall – welche Dienste angefordert werden (Rettungsdienst mit oder ohne Notarzt, Luftrettung) und kontaktiert anschließend die zuständigen Einsatzfahrzeuge. Der Notarzt rückt in der Regel nur dann mit aus, wenn Lebensgefahr besteht oder diese nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Welche Luftrettungsdienste gibt es?

    Die Luftrettung wird durch 2 Rettungshubschrauberdienste gesichert. Zwei Hubschrauber sind in Bra-sur-Lienne stationiert, ebenso kommt der Hubschrauber des ADAC Aachen in Ostbelgien zum Einsatz.

     

  • Welche Notarztdienste gibt es in Ostbelgien?

    Der Notarztdienst wird durch das Krankenhaus St. Nikolaus Hospital in Eupen sowie durch die Klinik St. Josef in Sankt Vith gewährleistet.

  • In welches Krankenhaus werde ich gebracht?

    Laut Gesetz ist der Rettungsdienst verpflichtet, den Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus zu bringen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es eine Regelabweichung geben und ein anderes, weiter entferntes Krankenhaus angefahren werden:

     

    Abweichung in Anwesenheit eines Notarztes:

    • Wenn der Gesundheitszustand des Patienten bzw. das Ausmaß der zu leistenden Hilfe die Aufnahmekapazität des nächstgelegenen Krankenhauses übersteigt.
    • Wenn sein Gesundheitszustand besondere diagnostische oder therapeutische Mittel benötigt.
    • Wenn der anwesende behandelnde Arzt bestätigt, dass der Patient eine medizinische Akte in einem anderen Krankenhaus mit Notdienst hat und die Akte in Bezug auf die Erkrankung besteht, die den Transport veranlasst hat.

     

    Abweichung ohne Notarzt, aber mit Hausarzt vor Ort:

    • Wenn der Gesundheitszustand besondere diagnostische oder therapeutische Mittel erfordert.
    • Wenn der Patient eine medizinische Akte in einem anderen Krankenhaus mit Notdienst hat und die Akte in Bezug auf die Erkrankung besteht, die den Transport veranlasst hat.

    Diese Regeln gelten nur, wenn der 112-Dienst verständigt wurde. Beim nicht dringenden Krankentransport, also wenn Sie nicht die Rettungszentrale sondern direkt einen Ambulanzdienst kontaktieren, bestimmen Sie selbst den Zielort.