Beantragen Sie die Unfallerklärung in unseren Kontaktstellen oder laden Sie die Unfallerklärung auf unserer Website oder im Online Büro herunter und füllen Sie diese am Bildschirm aus.
Erhalten wir einen Hinweis darauf, dass Sie Opfer eines Unfalls wurden (z.B. Kodenummer des Arztes für das Nähen einer Wunde, Anlegen eines Gipses, Behandlung in der Notaufnahme oder Krankenhausaufenthalt), so senden wir Ihnen automatisch eine Unfallerklärung per Post zu.
Sinn und Zweck der Unfallerklärung
Wurden Sie Opfer eines Unfalls, so ist es unsere Pflicht festzustellen, wer für den Unfall verantwortlich ist und wer infolgedessen für die Kosten aufkommen muss. Denn die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. übernimmt keine Kosten zu Lasten der Allgemeinheit, die eigentlich von einem bestimmten Verantwortlichen zu zahlen wären (bspw. einer Unfallversicherung, einem Drittverantwortlichen usw.).
Erhalten wir einen Hinweis darüber, dass sich ein Unfall ereignet haben könnte, so ist für uns daraus nicht ersichtlich, ob Sie selbst oder ein anderer für den Vorfall verantwortlich sind. Aus diesem Grund müssen Sie eine Unfallerklärung ausfüllen. Auch dann, wenn es sich nicht um einen Unfall, sondern bspw. um eine Krankheit oder einen chirurgischen Eingriff handelt.
Wenn Sie die Unfallerklärung nicht ausfüllen, können wir die entstandenen Pflegekosten nicht übernehmen. Bereits erhaltene Rückerstattungen müssten Sie uns in diesem Fall zurückzahlen.
Nachstehender Tabelle können Sie entnehmen, welche Felder Sie je nach Vorfall ausfüllen müssen:
Art des Unfalls |
Feld |
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B |
C |
D |
E |
F |
G |
|
Kein Unfall, sondern eine Krankheit |
Nur Rubrik B.4 (Ort und Datum des Geschehens) |
|||||
Privater Unfall (Eigenverschulden) |
x |
x |
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Privater Unfall (Drittverschulden) |
x |
x |
x |
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Verkehrsunfall |
x |
x |
x |
* |
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Schulunfall, Sportunfall, Jugendbewegung |
x |
x |
x |
* |
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Verkehrsunfall auf dem Schulweg |
x |
x |
x |
x |
* |
|
Arbeitsunfall (auch bei Unfall auf dem Arbeitsweg) |
x |
x |
x |
* |
* falls bei dem Unfall (Verkehr, Arbeit, Schule) ein Drittverantwortlicher beteiligt ist.
-
Privater Unfall
Sie haben sich beim Kochen verbrannt, sind beim Spazieren mit dem Fuß umgeknickt usw.? Falls Sie für diesen Unfall medizinische Pflege in Anspruch genommen haben, müssen Sie uns den Unfall melden. Nur so können wir Ihnen die Kosten entsprechend der gesetzlichen Regelung erstatten.
Ist eine andere Person für die erlittenen Verletzungen verantwortlich, so müssen Sie dies in der Unfallerklärung angeben. Die Unfallversicherung oder der Verantwortliche müssen in diesem Fall für die Kosten aufkommen und diese zurückerstatten.
-
Verkehrsunfall
Sie sind Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer und wurden verletzt? So gelten Sie als „schwacher“ Verkehrsteilnehmer. Die Versicherung des Fahrers des Unfallfahrzeuges muss für die entstandenen Kosten aufkommen, selbst wenn der Fahrer keine Schuld an dem Unfall trägt.
Sie sind Fahrer eines motorisierten Fahrzeuges und wurden verletzt ? So muss die Versicherung desjenigen Fahrers für die Kosten aufkommen, welcher für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann.
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Schulunfall
Die Schule hat zwei Möglichkeiten, um das Personal und die Schüler zu versichern:
- Zum einen muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die dann eingreift, wenn das Schulpersonal oder ein Schüler für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann. Sie deckt sowohl die körperlichen als auch die materiellen Schäden.
- Zum anderen kann die Schule eine Unfallversicherung abschließen, die auch dann zahlt, falls niemand für das Unglück verantwortlich gemacht werden kann. Allerdings übernimmt diese Versicherung nur die Kosten für den körperlichen Schaden und die Entschädigung ist begrenzt.
Die meisten Versicherungspolicen schließen jedoch eine Kostenübernahme aus bei „schweren persönlichen Fehlern“, die nicht versicherbar sind. Die Schulversicherung kommt bspw. nicht für den Schaden auf, den ein Schüler einem Mitschüler mit einer zerbrochenen Glasflasche zufügt. In diesem Fall sind die Eltern haftbar.
Auch für die Eltern gibt es zwei Möglichkeiten, sich gegen alle Eventualitäten abzusichern:
- die Familienhaftpflichtversicherung greift ein, wenn Sie oder ein Familienmitglied für Schäden an Dritten (nicht nur in der Schule) verantwortlich sind. Sowohl die Kosten für körperliche als auch für materielle Schäden werden erstattet.
- die private Unfallversicherung kommt nur für körperliche Schäden auf. Auch sie greift nicht ausschließlich für Schulunfälle ein.
Wer kommt für die Kosten auf ?
- Die Haftpflichtversicherung der Schule, falls ein Lehrer, eine Aufsichtskraft usw. oder ein Schüler für den Unfall verantwortlich ist.
- Die Haftpflichtversicherung der Eltern, wenn das eigene Kind verantwortlich für Schäden an Dritten ist.
- Die Unfallversicherung der Schule und/oder der Eltern (falls eine vorhanden), wenn niemand für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann. Dies jedoch nur für körperliche Schäden.
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Arbeitsunfall
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie gegen Arbeitsunfallrisiken zu versichern. Im Fall eines anerkannten Arbeitsunfalles haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung durch diese Versicherung.
Anrecht für Arbeitnehmer des Privatsektors
Gesetz vom 10. April 1971: Zu den Arbeitnehmer des Privatsektors gehören in diesem Falle Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Aushilfskräfte, Studenten während der Ferienarbeit usw. Jedoch nicht: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, des Militärs, sowie der Belgischen Eisenbahngesellschaft.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall wird unter bestimmten Voraussetzungen als solcher anerkannt und entschädigt:
- Es handelt sich um einen plötzlichen Vorfall,
- welcher sich während und durch die Ausübung Ihres Arbeitsvertrages ereignet hat und
- durch den Sie körperliche oder mentale Verletzungen davongetragen haben, die medizinisch versorgt werden mussten.
Auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit gelten als Arbeitsunfälle. Sie müssen allerdings beweisen können, dass sich der Vorfall auf dem „normalen“ Arbeitsweg ereignet hat. Dabei muss es nicht unbedingt der kürzeste oder schnellste Weg sein. Umwege, die Sie bspw. fahren müssen, um Ihre Kinder zur Schule zu bringen, werden ebenfalls als „normaler“ Arbeitsweg berücksichtigt.
Wen müssen Sie informieren?
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über den Vorfall, selbst wenn Sie dafür Ihre Arbeit nicht unterbrechen mussten. Nennen Sie ihm die Namen aller Zeugen.
- Ihr Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von acht Tagen nach dem Unfalltag seiner Unfallversicherung melden. Wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt, können Sie den Unfall selber melden. Für Sie gilt die Frist von acht Tagen nicht. Nach drei Jahren ist der Unfall allerdings verjährt.
- Informieren Sie auch uns über den Unfall. Solange der Arbeitsunfall nicht von der Versicherung anerkannt ist, erhalten Sie unter Vorbehalt die Erstattung der Pflegeleistungen und – bei ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. ab 66 % – die Zahlung des Krankengeldes. Der Betrag des Krankengeldes ist allerdings geringer als das Unfallgeld, auf das Sie von Seiten der Unfallversicherung Anspruch haben. Die Versicherung zahlt Ihnen nach Anerkennung den Differenzbetrag.
Was zahlt die Unfallversicherung?
Medizinische Kosten
- Pflegeleistungen;
- Krankenhauskosten;
- pharmazeutische Produkte usw.
Die Erstattung ist begrenzt auf den vorgesehenen Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung an 100%. Zimmerzuschläge und Honorarzuschläge werden nicht erstattet. Prothesen und orthopädisches Material werden hingegen vollständig erstattet.
Transportkosten
- Kosten für Ambulanztransport;
- Fahrtkosten, die Sie infolge der Pflege nach dem Unfall haben;
- Fahrtkosten für Strecken, die Sie auf Anfrage des Fonds für Arbeitsunfälle, der Unfallversicherung oder des Arbeitsgerichts zurücklegen müssen.
Entschädigung bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung des Lohnausfalls für den Unfalltag;
- Tagessatz, abhängig von Ihrem Gehalt, ab dem Tag nach dem Unfalltag;
- Entschädigung bei definitiver Arbeitsunfähigkeit, welche auf Basis des Gehalts und des Grads der bleibenden Arbeitsunfähigkeit berechnet wird.
Bei Todesfall
- Kosten für die Überführung des Verstorbenen bis zum Bestattungsort;
- Entschädigung für die Bestattungskosten;
- Rente, um den Einkommensverlust zu decken.
Wie erhalten Sie die Erstattung?
Sämtliche Pflegebescheinigungen sind direkt bei der Unfallversicherung einzureichen. Dies natürlich nur, wenn der Arbeitsunfall bereits anerkannt wurde. Hat die Unfallversicherung noch keine Entscheidung getroffen, so können Sie die Pflegebescheinigungen bei uns einreichen. Wir zahlen Ihnen allerdings nur den im Kassentarif vorgesehenen Betrag; diesen fordern wir nach der Anerkennung bei der Unfallversicherung ein. Die Erstattung der Eigenanteile zu Ihren Lasten, die wir Ihnen nicht erstatten, müssen Sie bei der Unfallversicherung beantragen.
Entschädigung durch Fedris: Föderalagentur für Berufsrisiken
Falls der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle abzuschließen, können Sie sich bei einem Arbeitsunfall bei der Föderalagentur für Berufsrisiken, kurz Fedris, melden. Die Staatliche Einrichtung entschädigt Sie in diesem Fall. Ggf. fordert die Agentur die vorgestreckten Beträge beim Arbeitgeber ein und erhebt eine finanzielle Strafe, welche sich nach der Dauer der „Nichtversicherung“ sowie nach der Anzahl der nichtversicherten Arbeitnehmer richtet.
-
Sportunfall
Amateursportler, die Mitglied eines Sportvereins sind, werden meist durch eine Gruppenversicherung des Vereins gegen Sportunfälle versichert. Ereignet sich der Unfall während des Trainings oder eines Wettkampfes, so müssen Sie diesen Unfall der Versicherung des Sportvereins melden. Die Versicherung kommt für die Eigenanteile auf, die nach Erstattung der Krankenkasse zu Ihren Lasten bleiben.
Für Berufssportler muss der Arbeitgeber, d.h. der Sportverein, eine Arbeitsunfallversicherung abschließen. Ein Unfall während der Vorbereitung oder des Wettkampfes wird als Arbeitsunfall betrachtet und kann auch dementsprechend entschädigt werden.
Erstattungen erhalten
Reichen Sie sämtliche Pflegebescheinigungen bei uns ein. Wir zahlen Ihnen die vorgesehenen Rückerstattungen (Kassenanteil) aus. Auf Ihre Anfrage können wir Ihnen eine Rückzahlungsbescheinigung ausstellen, damit Sie den Eigenanteil zu Ihren Lasten von der Versicherung des Drittverantwortlichen erhalten können.
Arbeitsunfähig – was nun?
Wenn Sie infolge des Unfalls arbeitsunfähig sind, müssen Sie zudem eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch den behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Senden Sie diese per Post an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. unserer Krankenkasse. Beachten Sie dabei die vorgegebenen Fristen – das Datum des Poststempels gilt als Meldedatum. Die Arbeitsunfähigkeitserklärung erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder können Sie im Downloadbereich unserer Website herunterladen. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie diese mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen.
Kontaktdaten
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Fedris
Fedris - Federaal agentschap voor beroepsrisico's - Agence fédérale des risques professionnels, Avenue de l'Astronomie, Brüssel, Belgien
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