Geburtsurlaub

Selbstständige, Mithelfende im Hauptberuf oder mithelfende Lebenspartner haben Anrecht auf einen Geburtsurlaub von 20 Tagen. Es kann sich um den Vater oder das Mitelternteil des Kindes handeln.

 

Der Selbstständige darf während dieser Zeit nicht arbeiten. Die Tage können durchgehend genommen werden oder aber in Teilzeit und sogar als halbe Tage; allerdings innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten nach der Entbindung.

 

Die Entschädigung beträgt 96,60 € pro Tag oder 48,30 € pro halben Tag und wird durch die Sozialversicherungskasse gezahlt. Alternativ können Ihnen 8 Urlaubstage angerechnet werden, zuzüglich 15 Dienstleistungschecks. Der Antrag muss bei Ihrer Sozialversicherungskasse per Einschreiben gestellt werden.

Verlängerter Geburtsurlaub, wenn die Mutter verstorben ist

Wenn die Mutter während des Krankenhausaufenthaltes stirbt, hat der Vater (oder Partner) Anrecht auf die restlichen Mutterschaftsruhetage der Mutter. Während dieser Zeit erhält der Vater oder Partner den gleichen Prozentsatz seines Lohnes, auf den die Mutter Anrecht hatte, ohne Höchstgrenze.