-
Rechte der Mutter: Arbeitnehmerinnen
Als Arbeitnehmerin müssen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Während der Mutterschaftsruhe erhalten Sie einen gewissen Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens durch die Krankenkasse.
-
Rechte der Mutter: Selbstständige
Als Selbstständige haben Sie Anrecht auf 12 Wochen Mutterschaftsruhe. Sie erhalten während dieser Zeit eine wöchentliche Pauschale von der Krankenkasse.