Mutterschaftsruhe
Selbstständige können insgesamt 12 Wochen bezahlte Mutterschaftsruhe (13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) in Anspruch nehmen.
Verpflichtende und fakultative Mutterschaftsruhe
Die verpflichtende Mutterschaftsruhe bei Selbstständigen beträgt 1 Woche vor dem errechneten Geburtstermin und 2 Wochen ab dem Tag der Geburt.
Die verbleibenden 9 fakultativen Wochen (bzw. 10 Wochen bei Mehrlingsgeburt) können Sie wahlweise ganz nach der Geburt oder teilweise vor und nach der Geburt nehmen. Die Mutterschaftsruhe darf dabei maximal drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen.
fakultativ (max.) |
Verpflichtende Woche |
Tag der Geburt |
Verpflichtende Woche |
fakultativ (max.) |
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3 |
2 |
1 |
1 |
2 |
3 |
4 |
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6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
Gestaffelte Mutterschaftsruhe
Die fakultativen Wochen, die Ihnen nach der Geburt zur Verfügung bleiben, müssen Sie nicht ununterbrochen in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit diese Wochen in vollständigen Wochen von je sieben Tagen zu stückeln. Sie haben dazu von 36 Wochen Zeit, nach Ende der obligatorischen Mutterschaftsruhe.
Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit
Sie haben auch die Möglichkeit, während der fakultativen Wochen Ihre Tätigkeit als Selbstständige zu 50% wiederaufzunehmen. In diesem Fall besteht die fakultative Periode aus maximal 18 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit bzw. 20 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit bei Mehrlingsgeburt.
Mutterschaftsgeld
Frischgebackene Mütter, die einer Selbstständigen-Tätigkeit nachgehen, erhalten während ihrer Auszeit vom Berufsleben einen wöchentlich bzw. halbwöchentlichen Pauschalbetrag – je nachdem ob die Mutterschaftsruhe in Halb- oder Vollzeit genommen wird.
- Die ersten 4 Wochen der Mutterschaftsruhe:
- 872,87 € bei vollständiger Inanspruchnahme
- 436,44 € bei halber Inanspruchnahme
- Ab der 5. Woche der Mutterschaftsruhe:
- 798,37 € bei voller Inanspruchnahme
- 399,18 € bei halber Inanspruchnahme
Beträge für das Jahr 2024
Um Anrecht auf das MutterschaftsgeldErsatzeinkommen während der Mutterschaftsruhe. zu haben, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ein medizinisches Attest, auf dem das voraussichtliche Geburtsdatum genannt wird.
- Das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular für das Mutterschaftsgeld. Dieses wird Ihnen nach Erhalt des medizinischen Attestes per Post zugesandt. Sie können es jedoch auch in Ihrer Geschäftsstelle erhalten oder im Online Büro herunterladen.
Reichen Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen Auszug aus der Geburtsurkunde bei uns ein.
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