Mutterschaftsruhe

Selbstständige können insgesamt 12 Wochen bezahlte Mutterschaftsruhe (13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) in Anspruch nehmen.

Verpflichtende und fakultative Mutterschaftsruhe

Die verpflichtende Mutterschaftsruhe bei Selbstständigen beträgt 1 Woche vor dem errechneten Geburtstermin und 2 Wochen ab dem Tag der Geburt

 

Die verbleibenden 9 fakultativen Wochen (bzw. 10 Wochen bei Mehrlingsgeburt) können Sie wahlweise ganz nach der Geburt oder teilweise vor und nach der Geburt nehmen. Die Mutterschaftsruhe darf dabei maximal drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen.

 

fakultativ (max.) 

Verpflichtende Woche

Tag der Geburt

Verpflichtende Woche

fakultativ (max.)

3

2

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Gestaffelte Mutterschaftsruhe 

Die fakultativen Wochen, die Ihnen nach der Geburt zur Verfügung bleiben, müssen Sie nicht ununterbrochen in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit diese Wochen in vollständigen Wochen von je sieben Tagen zu stückeln. Sie haben dazu von 36 Wochen Zeit, nach Ende der obligatorischen Mutterschaftsruhe. 

Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit

Sie haben auch die Möglichkeit, während der fakultativen Wochen Ihre Tätigkeit als Selbstständige zu 50% wiederaufzunehmen. In diesem Fall besteht die fakultative Periode aus maximal 18 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit bzw. 20 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit bei Mehrlingsgeburt. 

Mutterschaftsgeld

Frischgebackene Mütter, die einer Selbstständigen-Tätigkeit nachgehen, erhalten während ihrer Auszeit vom Berufsleben einen wöchentlich bzw. halbwöchentlichen Pauschalbetrag – je nachdem ob die Mutterschaftsruhe in Halb- oder Vollzeit genommen wird.

  • Die ersten 4 Wochen der Mutterschaftsruhe:
    • 872,87 € bei vollständiger Inanspruchnahme
    • 436,44 € bei halber Inanspruchnahme
  • Ab der 5. Woche der Mutterschaftsruhe:
    • 798,37 € bei voller Inanspruchnahme
    • 399,18 € bei halber Inanspruchnahme

Beträge für das Jahr 2024

Um Anrecht auf das Mutterschaftsgeld zu haben, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ein medizinisches Attest, auf dem das voraussichtliche Geburtsdatum genannt wird.
  • Das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular für das Mutterschaftsgeld. Dieses wird Ihnen nach Erhalt des medizinischen Attestes per Post zugesandt. Sie können es jedoch auch in Ihrer Geschäftsstelle erhalten oder im Online Büro herunterladen.

 

Reichen Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen Auszug aus der Geburtsurkunde bei uns ein.