Sie arbeiten und wohnen jetzt in Belgien?
Dann müssen Sie sich bei einer belgischen Krankenkasse eintragen. Erstattungen für Arzt- und Krankenhausrechnungen, Medikamente usw. erhalten Sie nur, wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind. Zudem müssen Ihre Sozialbeiträge in Ordnung sein:
- Für Arbeitnehmer in Belgien zahlt der Arbeitgeber die monatlichen Sozialabgaben an das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS).
- Selbstständige in Belgien müssen Sozialbeiträge an eine frei wählbare Sozialversicherungskasse zahlen.
Nicht berufstätige Partner und Kinder bis 25 Jahre werden als „Mitversicherte“ bei einem Hauptversicherten eingetragen und haben somit auch Anrecht auf Erstattung für Gesundheitspflege.
- Für inaktive Personen, die nicht als MitversicherterPerson, die zu Lasten des Hauptversicherten bei einer Krankenkasse eingeschrieben ist. Beispiel: Kind, eingeschrieben als Person zu Lasten des Vaters oder der Mutter. eingetragen werden können, gibt es die Möglichkeit sie unter dem Statut Student, EinwohnerVersicherungskategorie, zur Eintragung von Personen, die nicht im Rahmen einer der übrigen Versicherungskategorien in der belgischen Krankenversicherung eingetragen werden können. Voraussetzungen sind: In Belgien wohnhaft sein, im Bevölkerungsregister eingetragen sein und weder in Belgien, noch im Ausland eine andere Versicherungsmöglichkeit haben. oder inaktive Arbeiter zu versichern. Sie erhalten Anrecht auf Erstattungen der Gesundheitspflege durch das Zahlen gesetzlich festgelegter Beiträge an die Krankenkasse. Diese variieren je nach Alter oder Einkommen.
Antrag
Um Mitglied der Freien Krankenkasse zu werden müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Sie erhalten den Antrag in unseren Kontaktstellen oder als PDF-Dokument im Downloadbereich unserer Website. Sie können es direkt am Bildschirm ausfüllen, müssen es allerdings ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zusenden. Legen Sie bitte ebenfalls eine Kopie Ihrer eIDIhr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt. bei. Gerne beraten wir Sie aber auch in unseren Kontaktstellen und füllen mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus.
Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie auch direkt online ausfüllen. Den Link finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Nehmen Sie sich etwa 10 Minuten Zeit, um das Online-Antragsformular sorgfältig auszufüllen. Sie benötigen dafür folgende Angaben:
- Ihre Nationalregisternummer (diese befindet sich auf der Rückseite Ihres Personalausweises).
- Die Unterlagen Ihrer bisherigen Krankenversicherung.
Mitversicherte
Kinder bis 25 Jahre können als Mitversicherte auf dem Anmeldeformular hinzugefügt werden. Wird Ihr Partner als Mitversicherter eingetragen, dann benötigen wir eine Ehrenwörtliche Erklärung, in der die Höhe der Einkünfte dieser Person genannt wird. Sie finden das Formular im Downloadbereich.
Ihre Mitgliedschaft tritt zu Beginn des jeweiligen Trimesters in Kraft:
- 1. Januar
- 1. April
- 1. Juli
- 1. Oktober
Das Anrecht auf Erstattungen wird nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten eröffnet.
Zusätzliche Dienste
Ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft werden Sie ebenfalls Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste (eine Zusatzversicherung, die Ihnen und Ihren Mitversicherten ergänzende Kostenerstattungen ermöglicht). Der Anschluss an die Zusätzlichen Dienste der Krankenkasse ist laut Gesetz Pflicht. Bei der Freien Krankenkasse muss jedes hauptversicherte Mitglied einen Beitrag von 12,00 € pro Monat zahlen. Mitversicherte (z.B. Kinder oder nicht berufstätige Partner) sind automatisch ohne Erhöhung des Beitrags angeschlossen.
Zusätzlich können Sie sich außerdem unserer Krankenhausversicherung Hospitalia oder unserer Zahnpflegeversicherung Dentalia Up anschließen.
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Wie muss ich mich krankenversichern, wenn ich Grenzgänger bin?
- Sie arbeiten in Belgien und wohnen im Ausland: Wenn Sie in Belgien arbeiten und in einem anderen EU-Land leben, können Sie in beiden Ländern krankenversichert werden. Nach der Eintragung in Belgien können wir der Krankenkasse Ihres Wohnlandes einen S1-Schein übermitteln, welcher es Ihnen ermöglicht, dort Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen dort keine Beitragszahlungen zu tätigen, die vorgestreckten Kosten werden von der Krankenkasse Ihres Wohnlandes mit uns abgerechnet.
- Sie wohnen in Belgien und arbeiten im Ausland: Dann müssen Sie sich in Ihrem Beschäftigungsland versichern lassen. In diesem Fall kann die ausländische Krankenkasse Ihnen ein Formular S1 (Luxemburg BL1) ausstellen, sodass Sie auch in Belgien medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dieses Dokument müssen Sie bei uns einreichen.
Als Grenzgänger benötigen wir von Ihnen eine Ehrenwörtliche Erklärung für Grenzgänger. Das Dokument erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder hier im Downloadbereich.
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