Bedingungen
Wir kümmern uns um die Abmeldung bei Ihrer alten Krankenkasse. Sie müssen lediglich folgendes beachten:
Ihr Antrag auf Wechsel muss bei uns spätestens eingehen am: | … damit Sie bei uns versichert sind zum: |
---|---|
5. Dezember | 1. Januar |
5. März | 1. April |
5. Juni | 1. Juli |
5. September | 1. Oktober |
Zudem ist die Zustimmung oder Verweigerung Ihrer bisherigen Krankenkasse an gesetzliche Regeln gebunden. Der Antrag auf Wechsel kann daher in folgenden Situationen verweigert werden:
- Sie haben die Fristen nicht eingehalten.
- Sie sind weniger als 12 Monate bei der anderen Krankenkasse versichert.
- Es besteht noch eine offene Schuld Ihrerseits gegenüber der bisherigen Krankenkasse. Falls die Schuld jedoch vor dem Datum des Wechsels beglichen wird, muss der Antrag auf Wechsel genehmigt werden.
Wurde der Wechsel genehmigt, so sendet Ihre bisherige Krankenkasse uns alle notwendigen Unterlagen zu. Ihre bestehenden Rechte in der gesetzlichen Krankenversicherung (bspw. VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten., KrankengeldErsatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit.,…) bleiben weiterhin bestehen.
Antrag
Um Mitglied der Freien Krankenkasse zu werden müssen Sie einen Antrag auf Wechsel sowie einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Im Downloadbereich unserer Website finden Sie die PDF-Dokumente. Sie können diese direkt am Bildschirm ausfüllen, müssen sie allerdings ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zusenden. Legen Sie bitte ebenfalls eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Gerne beraten wir Sie auch in unseren Kontaktstellen und füllen mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus.
Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie auch direkt online ausfüllen. Den Link finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Nehmen Sie sich etwa 10 Minuten Zeit, um das Online-Antragsformular sorgfältig auszufüllen. Sie benötigen dafür folgende Angaben:
- Ihre Nationalregisternummer (diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer eIDIhr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt.).
- Die Unterlagen Ihrer bisherigen Krankenversicherung.
Mitversicherte
Kinder bis 25 Jahre können als Mitversicherte auf dem Anmeldeformular hinzugefügt werden. Wird Ihr Partner als Mitversicherter eingetragen, dann benötigen wir eine Ehrenwörtliche Erklärung, in der die Höhe der Einkünfte dieser Person genannt wird. Sie finden das Formular im Downloadbereich.
Zusätzliche Dienste
Ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft werden Sie ebenfalls Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste (eine Zusatzversicherung, die Ihnen und Ihren Mitversicherten ergänzende Kostenerstattungen ermöglicht). Der Anschluss an die Zusätzlichen Dienste der Krankenkasse ist laut Gesetz Pflicht. Bei der Freien Krankenkasse muss jedes hauptversicherte Mitglied einen Beitrag von 12,00 € pro Monat zahlen. Mitversicherte (z.B. Kinder oder nicht berufstätige Partner) sind automatisch ohne Erhöhung des Beitrags angeschlossen.
Zusätzlich können Sie sich außerdem der Krankenhausversicherungen von Hospitalia, der Zahnpflegeversicherung Dentalia Plus oder der Versicherung für ambulante Pflege Medicalia anschließen.
-
Wie muss ich mich krankenversichern, wenn ich Grenzgänger bin?
- Sie arbeiten in Belgien und wohnen im Ausland: Wenn Sie in Belgien arbeiten und in einem anderen EU-Land leben, können Sie in beiden Ländern krankenversichert werden. Nach der Eintragung in Belgien können wir der Krankenkasse Ihres Wohnlandes einen S1-Schein übermitteln, welcher es Ihnen ermöglicht, dort Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen dort keine Beitragszahlungen zu tätigen, die vorgestreckten Kosten werden von der Krankenkasse Ihres Wohnlandes mit uns abgerechnet.
- Sie wohnen in Belgien und arbeiten im Ausland: Dann müssen Sie sich in Ihrem Beschäftigungsland versichern lassen. In diesem Fall kann die ausländische Krankenkasse Ihnen ein Formular S1 (Luxemburg BL1) ausstellen, sodass Sie auch in Belgien medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dieses Dokument müssen Sie bei uns einreichen.
Als Grenzgänger benötigen wir von Ihnen eine Ehrenwörtliche Erklärung für Grenzgänger. Das Dokument erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder hier im Downloadbereich.
Verwandte Themen
Nützliche Links
Downloadbereich
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.