Kinesitherapiesitzungen zu fixen und runden Preisen


Seit dem 1. September 2019 gilt ein pauschales System für die Eigenanteile beim Kinesitherapeuten. Künftig wird nicht mehr ein Prozentsatz des gesetzlichen Honorars als Eigenanteil berechnet, sondern ein Festbetrag.


Weniger Unterschiede

Das neue System zur Berechnung der Eigenanteile hat mehrere Vorteile. Gab es bisher eine Vielzahl unterschiedlicher Beträge, die Sie dem Kinesitherapeuten aus Ihrer Tasche zahlen mussten, so gibt es künftig nur noch 4 unterschiedliche Eigenanteile, die an die jeweilige Behandlungskategorie geknüpft sind.  Außerdem bleiben diese Beträge längere Zeit stabil, d.h. bei einer künftigen Indexierung oder Honorarerhöhung werden sie nicht automatisch steigen. Das ist besonders von Vorteil für Personen, die an einer chronischen Erkrankung leiden und dadurch häufig einen Kinesitherapeuten aufsuchen müssen.

Zwei weitere Maßnahmen

Neben dem fixen Eigenanteilssystem kündigt das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung zwei weitere Maßnahmen an. Sie gelten ebenfalls ab dem 1. September 2019:

  • Erstattung spezifischer 60-minütiger Kinesitherapiesitzungen für erwachsene Patienten mit Zerebralparese;
  • Keine Rückerstattung für Akupunktur durch einen Physiotherapeuten.