Adoptions- und Pflegeelternurlaub: Mehr freie Tage ab 2025


Ab dem 1. Januar 2025 wird für Adoptiv- und Pflegeeltern der Urlaub verlängert, für den sie bei der Aufnahme eines Kindes ein Ersatzeinkommen von der Krankenkasse erhalten können.


Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein minderjähriges Kind adoptieren oder die ein minderjähriges Pflegekind während mindestens 6 Monaten aufnehmen, haben Anrecht auf einen Adoptions- bzw. Pflegeelternurlaub von 6 Wochen pro Elternteil (Basisdauer). Zusätzlich können sich die Elternteile bisher 3 Zusatzwochen frei untereinander aufteilen, die ebenfalls durch die Krankenkasse entschädigt werden.

 

Ab Januar 2025 erhalten die Adoptiv- und Pflegeeltern eine weitere Zusatzwoche. Dann haben sie also Anspruch auf insgesamt 4 statt 3 Zusatzwochen, die sie frei untereinander aufteilen können.

 

Je nach Berufsstatut erhalten sie während dieses Urlaubs einen gewissen Prozentsatz ihres Bruttogehalts oder einen wöchentlichen Pauschalbetrag. Die zusätzliche Woche gilt nur für Urlaube, die frühestens ab dem 1. Januar 2025 beginnen.

 

Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter „Adoption“ oder „Aufnahme eines Pflegekindes“ (siehe Verwandte Themen).