Änderungen für Personen mit Anrecht auf Vorzugstarif


Ab Oktober 2023 gibt es zwei Änderungen für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif. Einerseits fällt der Sozialtarif für Strom und Erdgas für diese Personengruppe weg, andererseits können Personen unter 25 Jahre mit diesem Sozialstatut fortan kostenlos einen Arzt mit Kassenabkommen aufsuchen.


Energie-Sozialtarif gilt nicht mehr für Personen mit Anrecht auf Vorzugstarif

Seit dem 30. Juni 2023 haben Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif keinen Anspruch mehr auf den Sozialtarif für Strom und Erdgas. Im Juli 2023 erhielten die Energielieferanten zum letzten Mal eine Liste der Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif, auf deren Basis für diese Personen automatisch der vergünstigte Energietarif angewendet wurde.

Für die Bearbeitung ab Oktober 2023 erhalten die Energielieferanten diese Informationen nicht mehr. Das heißt, dass seit Mitte des Jahres 2023 der Vorteil des Sozialtarifes für die betroffene Personengruppe wegfällt.

Im Jahr 2021 wurde aufgrund der Coronakrise der Sozialtarif für Strom und Erdgas vorübergehend auch für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif angewendet. Diese Maßnahme wurde seitdem immer wieder verlängert. Mehr als 2 Jahre nach Einführung des Vorteils durften die Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif im Juli 2023 ein letztes Mal von der Vergünstigung profitieren.

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Rückwirkende Papierbescheinigung

Falls Sie rückwirkend in den Genuss des Vorzugstarifs gekommen sind und dies in dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2023, können Sie den Sozialtarif ebenfalls rückwirkend beantragen. Wir stellen Ihnen ggf. eine Bescheinigung aus, die Sie dem Energielieferanten übermitteln können.

Wichtig dabei ist, dass Ihr Anrecht auf den Vorzugstarif zwischen Februar 2021 und Juni 2023 begonnen hat und Sie bisher noch keinen vergünstigten Tarif von Ihrem Energieversorger erhalten haben.

Personen, die erst nach dem 30. Juni 2023 Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten haben, werden nicht mehr von dieser Vergünstigung profitieren können.

Die betroffenen Personen haben aber weiterhin Zugriff auf einige Vorteile bei anderen Institutionen. Sehen Sie dazu das Thema „Vorzugstarif“ unter Verwandte Themen.

 

Arztbesuch kostenlos für Jugendliche mit Vorzugstarif

Ab dem 1. Oktober 2023 sind Arztbesuche bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten kostenlos für Kinder und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahre, wenn sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben und wenn der Hausarzt eine Globale Medizinische Akte (GMA) für sie führt.

Somit sollen finanziell schwächer gestellte Personen keine Kosten mehr für Arztbesuche bei Ärzten mit Kassenabkommen (Allgemeinmediziner oder Fachärzte) tragen müssen, wenn ihr Hausarzt ihren Gesundheitszustand mithilfe einer GMA überwacht.

Mit dieser Maßnahme sollen junge Menschen mit bescheidenem Einkommen unterstützt werden. Gleichzeitig soll mithilfe der GMA sichergestellt sein, dass sie jedes Jahr ordnungsgemäß von ihrem Hausarzt betreut werden, um weitere Probleme zu vermeiden.

Fast 649.000 Personen von Maßnahme betroffen

Die Maßnahme betrifft eine große Anzahl von Personen: In Belgien erhalten fast 649.000 Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahre Anrecht auf den Vorzugstarif, d.h. mehr als jeder 5. Jugendliche dieser Altersgruppe.

Mehr als 400.000 Kinder und Jugendliche mit Vorzugstarif gehen jedes Jahr zum Allgemeinmediziner und mehr als 315.000 zum Facharzt. Ab dem 1. Oktober 2023 werden diese Pflegeleistungen kostenlos sein, da die gesamten Kosten durch das Drittzahlersystem direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Dafür wird jährlich ein Budget von 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.