Aktives Verbandsmaterial: Änderungen


Leiden Sie an einer chronischen Wunde und benötigen Verbandsmaterial, das die Wundheilung fördert? Seit dem 1. Oktober 2019 wurde die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse für dieses Material geändert.


20 % des offiziellen Preises

Bisher gab es eine Rückerstattung in Form eines festen monatlichen Betrages. Diese Regelung hat sich nun geändert. Seit Oktober wird Ihnen in der Apotheke, pro Packung Verbandsmaterial, sofort 20% des offiziellen Preises abgehalten. Die restlichen Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, werden außerdem für die Maximale Gesundheitsrechnung berücksichtigt. Das heißt, sobald die Summe Ihrer jährlich gezahlten Eigenanteile einen bestimmten Grenzbetrag übersteigt, erstattet die Krankenkasse alle weiteren Eigenanteile für den Rest des laufenden Jahres.

Wie erhalten Sie Anrecht auf Erstattung?

Wenn Sie an einer chronischen Wunde leiden, die nach 6 Wochen angemessener Behandlung noch nicht ausreichend verheilt ist, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung. Dazu gehören beispielsweise Verbrennungswunden, Wunden die durch Krebs oder Diabetes verursacht wurden usw.

 

Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Ihr Arzt oder Facharzt muss Ihnen das aktive Verbandsmaterial verschreiben.
  2. Ihr Arzt oder Facharzt muss den Antrag zur Genehmigung ausfüllen, den Sie beim Vertrauensarzt unserer Krankenkasse einreichen.
  3. Wenn der Vertrauensarzt die Anfrage genehmigt, ist die Genehmigung maximal während 3 Monaten gültig. Falls eine Verlängerung erforderlich ist, muss Ihr Arzt oder Facharzt einen neuen Antrag stellen. Der Vertrauensarzt kann die Genehmigung bis zu dreimal um einen weiteren Zeitraum von 3 Monaten verlängern.
  4. Wurde das Verbandsmaterial verschrieben und genehmigt, können Sie die Verbände beim Apotheker abholen. Die Rückerstattung der Krankenkasse wird dann automatisch berücksichtigt.