Änderungen der Medikamentenerstattung


Zum 1. Juli 2020 sind gesetzliche Änderungen für die Erstattung von Medikamenten in Kraft getreten. Dabei sind auch Maßnahmen, die sich positiv für den Patienten auswirken.


Abschaffung der „Sicherheitsmarge“

Zum 1. Juli 2020 wurde die sogen. Sicherheitsmarge abgeschafft, dabei handelte es sich um einen Zuschlag (maximal 5 €), den der Patient eventuell zusätzlich zum normalen Eigenanteil zahlen musste.

Verbesserte Preissenkungsmaßnahme für biologische Arzneimittel

Dank der Preissenkungsmaßnahme für biologische Arzneimittel wurden bereits vor dem 1. Juli 2020 alle erstattbaren pharmazeutischen Spezialitäten mit einem biologischen Wirkstoff um 15 % günstiger:

  • wenn der biologische Wirkstoff 18 Jahre lang erstattet wurde
  • ·oder wenn ein erstattbares Biosimilar-Medikament auf dem belgischen Markt erhältlich war.

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Preissenkung 20 %:

  • wenn der Wirkstoff seit 12 Jahren erstattbar ist
  • ·oder wenn vor Ablauf dieser 12 Jahre ein „Biosimilar“ auf dem belgischen Markt verfügbar und erstattbar wird.

Weitere Preissenkung „alter“ Medikamente

In der Vergangenheit wurden bereits Preissenkungsmaßnahmen für „alte“ Medikamente eingeführt. Dadurch wird der Preis des Medikamentes stufenweise gesenkt, wenn dessen Wirkstoff (oder Wirkstoffkombination) bereits seit 12 und 15 Jahren erstattet wird.

 

Seit dem 1. Juli 2020 wurde diese Preissenkung noch erhöht. Ähnlich wie bei den biologischen Medikamenten werden nun auch Preissenkungen von 20 % angewandt. Außerdem soll die sogenannte Patentklippe schon nach 12 Jahren anstatt nach 15 Jahren berücksichtigt werden. 

 

Diese Maßnahmen werden von nun an jedes Quartal angewandt. Es ist also mit kontinuierlichen Preissenkungen betroffener Medikamente zu rechnen.