Arbeitsunfähigkeit: 3 Vorladungen im ersten Krankheitsjahr
23.01.2024Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf Krankengeld. Für die Arbeitnehmer des Privatsektors hat der Vertrauensarzt der Krankenkasse die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Person ihre Arbeit nicht mehr ausüben kann. Die Vorladungen des Vertrauensarztes erfolgen zu bestimmten Zeitpunkten.
Neue Regelung seit dem 1. Januar 2024
Bei Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiter und Arbeitslose) und Selbstständigen, die sich in einer primären ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls., d.h. im 1. Jahr ihrer Arbeitsunfähigkeit, ist der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. verpflichtet, diese zu gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten vorzuladen:
- vor Ende des 4. Monats,
- im 7. Monat,
- im 11. Monat.
Es geht nicht nur um die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch darum, die Person besser durch die Situation der Arbeitsunfähigkeit begleiten zu können.
Nach dem 1. Jahr Arbeitsunfähigkeit geht diese automatisch in die Invalidität über. Betroffene Personen werden auch weiterhin obligatorisch vorgeladen, bevor z.B. die Invalidität verlängert werden kann.