Automatische Erstattung Ihrer Arztbesuche


Keine Lust mehr, dass sich ein Stapel von Behandlungsbescheinigungen zuhause ansammelt, bevor Sie sich die Zeit nehmen, diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen? Oder haben Sie bereits Bescheinigungen verloren oder verlegt? Dann gibt es gute Neuigkeiten: Ab dem 1. September 2025 soll der Vorgang weiter digitalisiert werden!


Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte sollen ab nächstem Jahr verpflichtet sein, die Behandlungsbescheinigungen elektronisch bei der Krankenkasse einzureichen. Wie das gehen soll? Mithilfe der Anwendungen eAttest und eFact.

 

Manche Patienten profitieren bereits vom System einer automatischen Erstattung, wenn sie ihren Arzt aufsuchen. Diese Automatisierung soll sich weiter ausgebaut werden und schlussendlich alle medizinischen und paramedizinischen Pflegeleistenden betreffen.

 

Für Sie als Patient bietet die Digitalisierung einen großen Fortschritt, selbst wenn Sie sich mit digitalen Medien nicht so gut auskennen, denn Sie müssen sich eigentlich um nichts kümmern.

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Bei eAttest zahlt der Patient das gesamte Honorar für seinen Arztbesuch. Der Arzt schickt sofort elektronisch das eAttest an die Krankenkasse. Der Patient erhält die Erstattung innerhalb von 24 bis 72 Stunden direkt auf sein Konto.

 

Bei eFact zahlt der Patient beim Arzt lediglich seinen Eigenanteil und der Arzt erhält die Erstattung durch die Krankenkasse.

Bereits von einigen Pflegeleistenden genutzt

Noch nicht alle Ärzte und Zahnärzte bieten ihren Patienten diese Möglichkeit an. Bisher nutzen landesweit 60 % der Hausärzte das eAttest. Bei den Zahnärzten sind es 73 % und bei den Fachärzten 30 %.

 

Beim eFact verläuft die Entwicklung etwas schneller. Bei Allgemeinmedizinern und Fachärzten sind es 94 % und bei Zahnärzten 98 %.

 

Für die Kinesitherapeuten ist die digitale Abrechnung auch schon möglich, sie wird aber vergleichsweise noch wenig genutzt, weil viele Kinesitherapeuten zögern, auf das elektronische System umzusteigen.

 

Ziel ist es, dass letztendlich alle Pflegeleistenden ihre Bescheinigungen digitalisieren können. So wird bspw. bereits daran gearbeitet, auch den Logopäden die digitale Übermittlung zu ermöglichen.

Ärztliche Verschreibungen

Doch nicht nur die Behandlungsbescheinigungen, auch Verschreibungen von Medikamenten werden immer häufiger vom Arzt direkt an den Apotheker übermittelt. In Zukunft soll  es außerdem möglich sein, die ärztlichen Verordnungen für Kinesitzungen digital übermitteln zu können.