Brillengläser: Herabsetzung des Schwellenwertes


Ab dem 1. August 2023 wird im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung der Schwellenwert für die Erstattung von Brillengläsern auf 7 Dioptrien herabgesetzt. Bisher konnten Personen zwischen 18 und 65 Jahren erst eine Erstattung ab einer Dioptrie von 7,75 erhalten.


Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Brillengläser ist ab dem 1. August 2023 durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung von mindestens 79,00 € pro Glas vorgesehen, wenn die Sehschwäche mindestens 7 Dioptrien beträgt. Wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist auch für die Erneuerung der Brillengläser eine Erstattung vorgesehen. Anderenfalls beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre.

 

Diese gesetzlich vorgesehene Erstattung wird zu 100 % angewandt, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist – anderenfalls wird die Erstattung auf 75 % des Tarifs begrenzt, unabhängig von eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.

Weitere Senkung vorgesehen

2021 wurde der Schwellenwert für Personen zwischen 18 und 65 Jahren bereits ein erstes Mal gesenkt. Für 2024 ist eine weitere Senkung des Schwellenwertes vorgesehen.

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Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren existiert kein Schwellenwert für die Erstattung von Brillengläsern. Personen über 65 Jahre können eine Erstattung für Gleitsichtgläser ab einer Dioptrie von 4,25 erhalten.

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Zusätzliche Dienste

Die oben erwähnten Erstattungen gelten für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig hiervon zahlt unsere Krankenkasse im Rahmen der Zusätzlichen Dienste eine Erstattung für Brillengläser und Linsen. Für Kinder und Jugendliche gilt eine besondere Regelung, für Personen ab 18 Jahren beträgt die Erstattung 125,00 €, ab einer Dioptrie von ≥ 4 kann die Erstattung bis zu 175,00 € betragen. Für Gleitsichtbrillen kann eine Erstattung bis zu 175,00 € erfolgen, unabhängig der Dioptrie.

 

Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden.

Mehr Informationen zu den Erstattungen für Brillen finden Sie unter „Verwandte Themen“.