Brillengläser und Kontaktlinsen: Änderungen ab dem 1. Mai 2024
16.04.2024Gute Nachricht für einige Brillen- und Linsenträger: Ab dem 1. Mai 2024 sieht die gesetzliche Krankenversicherung für Personen zwischen 18 und 65 Jahren bereits ab 6 Dioptrien eine Erstattung vor. Bisher konnte diese Altersgruppe für Brillengläser erst ab 7 Dioptrien (für Linsen ab 7,75 Dioptrien) mit einer Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung rechnen.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Brillengläser
Ab dem kommenden Monat werden Brillengläser durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erstattet, wenn die Sehschwäche mindestens 6 Dioptrien beträgt. Die gewöhnliche Erneuerungsfrist beträgt 5 Jahre. Verändert sich die Sehfähigkeit hingegen um mindestens 0,5 DioptrieMaßeinheit der Brechkraft, dieser Begriff wird größtenteils in der Augenoptik eingesetzt. Eine Dioptrie ist die Brechkraft einer Linse mit 1m Brennweite (1 dpt = 1m)., ist eine vorzeitige Erstattung für die Erneuerung der Brillengläser vorgesehen.
Kontaktlinsen
Für Kontaktlinsen wird der Grenzwert ab dem 1. Mai 2024 von 7,75 Dioptrien auf 6 Dioptrien gesenkt. Die gewöhnliche Erneuerungsfrist beträgt für weiche Linsen 1 Jahr und für starre Linsen 3 Jahre. Verändert sich die Sehfähigkeit hingegen um mindestens 1 Dioptrie, ist eine vorzeitige Erstattung für die Erneuerung der Linsen vorgehen.
Zusätzliche Dienste
Für Brillengläser, Gleitsichtbrillen oder Kontaktlinsen zur Korrektur von Sehschwächen sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 175,00 €, unabhängig der Dioptrie.
Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden.
Ein Augenfacharzt muss die Sehstärke überprüfen und eine Sehhilfe verschreiben. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verordnung des Augenfacharztes sowie der Lieferbescheinigung des Optikers.