Schmerzmittel bei chronischen Leiden
11.06.2020Für bestimmte Medikamente gegen chronische Schmerzen, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor. Diese müssen auf der Liste der erstattungsfähigen Schmerzmittel des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung aufgeführt sein.
Wie viel erstattet Ihnen die Krankenversicherung?
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. übernimmt 20% des Preises. Allerdings wird der hohe Eigenanteil, der zu Ihren Lasten bleibt, wohl für die Maximale Gesundheitsrechnung berücksichtigt.
Wie erhalten Sie eine Erstattung?
- Ihr behandelnder Arzt muss einen Antrag an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. der Krankenkasse stellen.
- Sie erhalten daraufhin eine Erstattungsgenehmigung.
- Diese müssen Sie Ihrem Apotheker beim Kauf von Schmerzmitteln vorlegen. Die Erstattung wird automatisch vom zu zahlenden Preis abgehalten (DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss.)