Cochlea-Hörprothesen für mehr Patienten


Benötigen Sie ein Cochlea-Implantat? Dann gibt es gute Nachrichten: Ab Ende dieses Jahres wird die gesetzliche Krankenversicherung diese Hörprothesen in mehr Fällen als bisher erstatten. Mehr als doppelt so viele Menschen werden eine Rückerstattung beanspruchen können.


Kriterien gesenkt

Funktioniert ein herkömmliches Hörgerät nicht oder nur unzureichend, so kann ein Cochlea-Implantat eine Lösung sein. Es handelt sich um ein elektronisches Implantat, das als Prothese bei geschädigtem Gehör, aber noch intaktem Gehörnerv verwendet wird.

Betroffene konnten eine Rückerstattung für ein solches Gerät bisher jedoch nur in dem Fall erhalten, wenn sie auf beiden Ohren an einem Hörverlust von mindestens 85 dB HL (decibels hearing level) leiden. Die Regierung hat diese Grenze nun auf 70 dB HL gesenkt. Infolgedessen haben doppelt so viele Personen Anspruch auf eine Rückerstattung. Nach den derzeitigen Kriterien waren es jährlich landesweit 329 Personen; es wird geschätzt, dass mit der neuen Regelung weitere 362 Personen davon profitieren könnten.

Bessere Lebensqualität

Die Anpassung wird für viele Menschen eine bessere Lebensqualität zur Folge haben. Betroffene hatten zwar bereits die Möglichkeit, sich ein Cochlea-Implantat einsetzen zu lassen, allerdings blieben die Kosten zu ihren Lasten, diese können bis zu 20.000 Euro betragen. Mit den neuen Erstattungskriterien wird sich die Situation Ende des Jahres verbessern.