Covid-19: Selbsttests in Apotheken erhältlich
06.04.2021Sie möchten schnellstmöglich wissen, ob Sie mit Covid-19 infiziert sind oder nicht? Dann können Sie von nun an Corona-Schnelltests in belgischen Apotheken kaufen und selbst zu Hause durchführen.
Wie funktioniert der Test?
Das Prinzip ist simpel: Ein Stäbchen muss etwa 2 cm in die Nase eingeführt werden und wird daraufhin in einen Behälter mit einer Lösung gesteckt. Die Lösung wird auf einen Teststreifen aufgetragen. Ungefähr 15 Minuten später liegt dann das Resultat vor. Der Test ist allerdings nicht zu 100 % zuverlässig.
Aktuell werden die Tests nicht in Drogerie- und Supermärkten verkauft. Das liegt daran, dass Apotheker die notwendigen Erklärungen zur Anwendung von pharmazeutischen Produkten geben und erklären können, was im Falle eines positiven bzw. negativen Testergebnisses zu tun ist. Außerdem können die Apotheker direkt mit der Krankenkasse abrechnen, falls der Käufer des Tests Anrecht auf eine Erstattung hat.
Verfügbarkeit
Die Apotheken werden nicht sofort große Vorräte an Selbsttests zur Verfügung haben. Im Laufe der nächsten Tage soll sich das aber verbessern. Es wird keine Begrenzung pro Person geben.
Kosten und Erstattung der Tests
Für Normalversicherte belaufen sich die Kosten des Tests auf 8 €. Hierfür besteht keine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Personen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. erstattet die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. 7 €. Es bleibt also lediglich 1 € zu Ihren Lasten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss.. Falls dem nicht so ist, stellt der Apotheker Ihnen eine Bescheinigung aus, die Sie bei der Krankenkasse einreichen müssen, um eine Erstattung zu erhalten. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif haben Anrecht auf 4 Tests, alle 2 Wochen.