Die Vorteile des eAttests


Ab Januar 2018 werden nach und nach alle Hausärzte dazu übergehen, das neue elektronische Abrechnungssystem anzuwenden.


Die Neuerung des eAttests bringt einige Vorteile mit sich, die in folgendem Video der Freien Krankenkasse erklärt werden:

 

 

Zu Beginn besteht noch keine Pflicht für die Allgemeinmediziner, das System anzuwenden, jedoch wird dies voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren der Fall sein. Die Ausweitung auf andere Gruppen von Pflegeleistenden (Kinesitherapeuten, Zahnärzte, Fachärzte) ist ebenfalls vorgesehen.