eAttest: Ein rascher Fortschritt
30.08.2021Die Coronakrise hat unserem Gesundheitssystem einen digitalen Boost verliehen. Besonders durch die Nutzung von eFact und eAttest haben Allgemeinmediziner, Fachärzte sowie Zahnärzte zum erhöhten elektronischen Austausch beigetragen. Im ersten Trimester diesen Jahres haben die Freien Krankenkassen 1,2 Millionen elektronische Pflegebescheinigungen durch hausärztliche Konsultationen erhalten.
Seit Ende 2015 gibt es das System eFact: Pflegebescheinigungen dürfen auf elektronische Weise vom Arzt an die Krankenkasse gesendet werden, wenn für einen Patienten das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. angewendet wird. In diesem Fall zahlt der Patient lediglich seinen Eigenanteil.
Seit Februar 2018 gibt es außerdem das eAttestDie elektronische Form der Pflegebescheinigung. Der Arzt übermittelt der Krankenkasse die Bescheinigung direkt in digitaler Form und Sie erhalten lediglich eine Quittung.. Bei diesem System zahlt der Patient zwar weiterhin das vollständige Honorar beim behandelnden Arzt, muss jedoch keine PflegebescheinigungEine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten. mehr bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erhält die Bescheinigung elektronisch und nimmt die Erstattung an den Patienten unverzüglich vor.
Kein Papier mehr
eFact und eAttest ersetzen auf Dauer alle Papierbescheinigungen, die Ihnen früher nach dem Arztbesuch ausgehändigt wurden. Der Arzt kodiert die Daten in einer gesicherten Plattform ein, welche im Anschluss von der Krankenkasse verarbeitet werden. Sie erhalten am Ende Ihres Besuchs lediglich eine Quittung mit deren Hilfe Sie die Erstattung auf Ihren Kontoauszügen nachvollziehen können.