Entlastung für pflegende Angehörige


In Belgien werden über 800.000 pflegebedürftige Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt. Diese Aufgabe kann im Laufe der Zeit extrem kräftezehrend und mühsam sein. Eine Verschnaufpause ist daher sehr wichtig. Verschiedene Angebote sollen Entlastung bringen.


Anerkennung eines pflegenden Angehörigen

Unter gewissen Bedingungen kann die Tätigkeit eines pflegenden Angehörigen bei der Krankenkasse anerkannt werden. Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen Statut und dem Statut mit sozialen Vorteilen. Bei Letzterem wird zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der Grad der Abhängigkeit der betreuten Person bestimmt. Alle Voraussetzungen finden Sie auf unserer Website unter Pflegende Angehörige (siehe Verwandte Themen).

Die allgemeine Anerkennung können Sieunbefristet erlangen. Diese bringt derzeit keine Vorteile mit sich. Durch die Anerkennung mit sozialen Vorteilen erhalten Sie Anrecht auf einen bezahlten Urlaub.

Urlaub für einen pflegenden Angehörigen

Die Anerkennung eines pflegenden Angehörigen mit sozialen Vorteilen gibt Anrecht auf einen bezahlten Urlaub, der beim Landesinstitut für Arbeit beantragt werden kann (siehe Externe Links).

Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Arbeitsunterbrechung, die entweder vollständig für 3 Monate bzw. als Teilzeitunterbrechung von einem Fünftel oder halbzeitig während max. 6 Monaten genommen werden kann.

Krankenpflege zu Hause und andere Hilfsdienste

Für die professionelle Krankenpflege zu Hause sind in Ostbelgien mehr als 50 selbstständige Krankenpfleger aktiv. Ein Großteil ihrer Arbeit ist die Körperpflege von Personen, die dazu selbst nicht in der Lage sind. Um Anrecht auf Erstattungen für diese Pflege zu erhalten ist die Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse notwendig. Die Kostenabrechnung mit der Krankenkasse geschieht über das Drittzahlersystem. Das heißt, Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.

Des Weiteren gibt es Familien- und Seniorenhilfsdienste, die hilfsbedürftigen Menschen im Haushalt helfen. Wenn Sie einen Familienhilfsdienst oder den Haushaltshilfsdienst eines ÖSHZ beanspruchen, erstatten wir Ihnen 2 € pro Arbeitsstunde, bis zu 2.000 € jährlich. Die Kontaktdaten der verschiedenen Dienste finden Sie unter Häusliche Pflege- und Hilfsdienste (siehe Verwandte Themen).

Kurzaufenthalt im Alten- & Pflegeheim und Tagesbetreuung

Pflegebedürftige können für eine Dauer von höchstens 3 Monaten in einem Alten- und Pflegeheim zur Kurzzeitpflege aufgenommen werden. Durch unsere Zusätzlichen Dienste erstatten wir Normalversicherten 22 € pro Jahr, begrenzt auf 14 Tage pro Jahr. Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten 24 € pro Tag, ebenfalls begrenzt auf 14 Tage jährlich.

Außerdem können Pflegebedürftige, die bei ihren Angehörigen leben, bis zu 5 Mal pro Woche in einer Tagesbetreuung aufgenommen werden, ganz- oder halbtags. Einrichtungen, die eine Tagesbetreuung anbieten, finden Sie auf unserer Website unter Betreuung im Alten- oder Pflegeheim (siehe Verwandte Themen).

Für anerkannte Pflegebedürftige erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste 7,50 € pro Tag, bis zu 750 € jährlich, bzw. bei Anrecht auf den Vorzugstarif 10 € pro Tag, bis zu 1.000 € jährlich.

Neue Gruppe für pflegende Angehörige in Ostbelgien

Nicht selten sind Erschöpfung und Stress ein ständiger Begleiter für pflegende Angehörige. Auch die Hilflosigkeit, einen Angehörigen leiden sehen zu müssen, belastet sehr.
Um dem entgegenzuwirken, wurde in Ostbelgien nun eine Gruppe für pflegende Angehörige gegründet, um durch Austausch und Gespräche unter Gleichgesinnten eine Entlastung zu schaffen.

Die Kontaktdaten erhalten Sie, indem Sie das Kontaktformular hierunter ausfüllen: