Erstattung des Neuromonitorings bei Operationen


Neuromonitoring ist eine Technik, die zur Verringerung des Risikos neurologischer Schäden bei chirurgischen Eingriffen angewandt wird. Der Einsatz dieser Technik bei neurochirurgischen Eingriffen soll künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.


Risikominderung

Bei der Behandlung von Zysten, Tumoren oder Abszessen im Gehirn ist manchmal eine chirurgische Entfernung unumgänglich und oft die wirksamste Methode. Leider sind solche Eingriffe auf Ebene des zentralen Nervensystems nicht frei von dem Risiko neurologischer Schäden. Hierzu wird das Neuromonitoring angewandt, um die Operationen so sicher wie möglich zu machen und Komplikationen zu mindern.

 

Mit dem Neuromonitoring werden bspw. Reaktionen und Funktionen des Gehirns und des Rückenmark permanent gemessen und überprüft, um mögliche Schwierigkeiten während des Eingriffs frühzeitiger erkennen zu können.

 

Erstattung

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden Gelder zur Verfügung gestellt, wodurch die Kosten des Neuromonitorings bei neurochirurgischen Eingriffen dem Patienten künftig vollständig erstattet werden.