Erstattung für Logopädie vereinfacht
07.08.2024Zum 1. August 2024 wurde die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für logopädische Behandlung in einigen Punkten vereinfacht.
1. Genehmigung für 2 Jahre
In den meisten Fällen kann die Genehmigung nun direkt für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt werden. Im Falle einer notwendigen Verlängerung ist die Antragsprozedur bei der Krankenkasse vereinfacht. Nur für einige spezifische Störungen seltener Art gilt die Genehmigung weiterhin nur für 1 Jahr.
2. Zweite Folgebilanz möglich
Bisher durfte pro KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. nur eine einzige Folgebilanz von der Krankenkasse erstattet werden. Künftig kann in bestimmten Situationen, z.B. wenn sich im Laufe der Behandlung die Krankheit verschlimmert, eine erneute Folgebilanz erstattet werden. Vom Honorar in Höhe von 72,28 € trägt der Patient lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 11 €, bzw. 4,50 € für Personen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten..
3. Neues Antragsformular
Für den Antrag an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. sollen künftig alle Logopäden ein standardisiertes Formular verwenden. Hierdurch soll sowohl die Antragstellung vereinfacht, als auch die Genehmigungsprozedur beschleunigt werden.
Übergangszeit
Für Anträge, die bereits vor dem 1. August 2024 genehmigt wurden, ist eine Übergangszeit vorgesehen. Für bereits genehmigte Behandlungen kann in vielen Fällen jedoch das neue System angewandt werden.