Erstattung für Logopädie vereinfacht


Zum 1. August 2024 wurde die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für logopädische Behandlung in einigen Punkten vereinfacht.


1. Genehmigung für 2 Jahre

In den meisten Fällen kann die Genehmigung nun direkt für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt werden. Im Falle einer notwendigen Verlängerung ist die Antragsprozedur bei der Krankenkasse vereinfacht. Nur für einige spezifische Störungen seltener Art gilt die Genehmigung weiterhin nur für 1 Jahr.

2. Zweite Folgebilanz möglich

Bisher durfte pro Kalenderjahr nur eine einzige Folgebilanz von der Krankenkasse erstattet werden. Künftig kann in bestimmten Situationen, z.B. wenn sich im Laufe der Behandlung die Krankheit verschlimmert, eine erneute Folgebilanz erstattet werden. Vom Honorar in Höhe von 72,28 € trägt der Patient lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 11 €, bzw. 4,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

3. Neues Antragsformular

Für den Antrag an den Vertrauensarzt sollen künftig alle Logopäden ein standardisiertes Formular verwenden. Hierdurch soll sowohl die Antragstellung vereinfacht, als auch die Genehmigungsprozedur beschleunigt werden.

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Übergangszeit

Für Anträge, die bereits vor dem 1. August 2024 genehmigt wurden, ist eine Übergangszeit vorgesehen. Für bereits genehmigte Behandlungen kann in vielen Fällen jedoch das neue System angewandt werden.