Erstattung für Logopädie vereinfacht


Zum 1. August 2024 wurde die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für logopädische Behandlung in einigen Punkten vereinfacht.


1. Genehmigung für 2 Jahre

In den meisten Fällen kann die Genehmigung nun direkt für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt werden. Im Falle einer notwendigen Verlängerung ist die Antragsprozedur bei der Krankenkasse vereinfacht. Nur für einige spezifische Störungen seltener Art gilt die Genehmigung weiterhin nur für 1 Jahr.

2. Einfachere Verlängerung

Nach einem 2-jährigen Behandlungszeitraum wird es künftig einfacher, eine Verlängerung bei der Krankenkasse zu beantragen.

3. Neue „Bewertungssitzung“

Bisher musste nach 1 Jahr Behandlung eine Folgebilanz eingereicht werden, um die Genehmigung für ein 2. Behandlungsjahr zu erhalten. Da die Genehmigung nun für die meisten Fälle für 2 Jahre erteilt wird, wird die Folgebilanz abgeschafft. An dessen Stelle wird die neue „Bewertungssitzung“ eingeführt. Künftig kann in bestimmten Situationen, z.B. wenn sich im Laufe der Behandlung die Krankheit verschlimmert, diese neue Bewertungssitzung erstattet werden. Vom Honorar in Höhe von 72,28 € trägt der Patient lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 11 €, bzw. 4,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

4. Neues Antragsformular

Für den Antrag an den Vertrauensarzt sollen künftig alle Logopäden ein standardisiertes Formular verwenden. Hierdurch soll sowohl die Antragstellung vereinfacht, als auch die Genehmigungsprozedur beschleunigt werden.

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Übergangszeit

Für Anträge, die bereits vor dem 1. August 2024 genehmigt wurden, ist eine Übergangszeit vorgesehen. Für bereits genehmigte Behandlungen kann in vielen Fällen jedoch das neue System angewandt werden.