Fernkonsultationen auch nach der Pandemie?
06.07.2020Während der Corona-Pandemie haben Ärzte und Patienten Telefonkonsultationen genutzt. Macht diese Art der Konsultation auch nach der Corona-Krise Sinn? Das LIKIV untersucht die Möglichkeit der Erstattung von Fernberatungen.
Mit seiner Erlaubnis für Telekonsultationen seitens der Ärzteschaft hat das LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung) es ermöglicht, während der Corona-Pandemie die medizinische Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Seit Mitte März 2020 haben Ärzte mehr als 3 Millionen Telekonsultationen durchgeführt. Abgesehen von dem dringenden therapeutischen Nutzen war dies eine interessante technische und organisatorische Erfahrung, so bspw. im Hinblick auf die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit der verschiedenen Plattformen. Nun kann ermittelt werden, unter welchen Umständen und Bedingungen solche Konsultationen in Zukunft vorzugsweise stattfinden sollten.
Bürgerbefragung
Es wurden bereits einige Studien durchgeführt. Anfang Juli wird das LIKIV außerdem in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine breite Umfrage bei Patienten durchführen. Es werden Bürger befragt, die in den letzten Monaten eine Telekonsultation eines Pflegeleistenden in Anspruch genommen haben. Auch die Freie Krankenkasse wird einige Mitglieder diesbezüglich anschreiben und sie bitten, an der Studie teilzunehmen.
Schlussfolgerungen
Auf Basis der gesammelten Informationen und Erfahrungen soll in den kommenden Wochen beurteilt werden, ob eine dauerhafte Regelung für Telekonsultationen geschaffen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch über die Zielgruppen gesprochen, für die eine Fernkonsultation am nützlichsten wäre.
Zudem müssen der rechtliche und ethische Rahmen, die Tarife, der Eigenanteil, der elektronische Datenaustausch sowie die Zugänglichkeit und die Achtung der Privatsphäre des Patienten berücksichtigt werden. Ziel ist es, die bestmögliche Qualität für die Televersorgung zu garantieren.