Gültigkeit Ihrer Medikamenten-Verschreibung


Seit Anfang 2020 sind Ärzte, Zahnärzte und Hebammen verpflichtet, alle Medikamente elektronisch zu verschreiben. Als Patient erhalten Sie nur noch einen Zettel mit Strichcode, den Sie in der Apotheke vorlegen müssen. Ihr Apotheker kann die Verordnung somit im Netzwerk einsehen.


Wie überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Verschreibung?

Die Gültigkeitsdauer Ihrer Verschreibung, d.h. bis wann Sie das Medikament in der Apotheke abholen können, ist auf Beleg mit dem Strichcode angegeben. In der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer 3 Monate. Je nach persönlicher Situation kann der Pflegeleistende (Arzt, Zahnarzt oder Hebamme) jedoch ein anderes Ablaufdatum angeben. Die Verordnung kann für einen einzigen Tag gültig sein oder aber bis zu einem Jahr).

 

Sie können Ihre Verschreibung sowie deren Gültigkeitsdauer auch auf dem Portal Meinegesundheit einsehen (siehe Downloadbereich) . Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Verschreibung haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihren Apotheker.