Kein „Corona-Zuschlag“ für Patienten
11.06.2020Pflegeleistende benötigen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mehr Schutzmaterial als üblich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dem Patienten dürfen jedoch keine Zuschläge berechnet werden.
Pflegeleistende dürfen ihren Patienten keinen „Corona-Zuschlag“ für zusätzlich benötigtes Schutzmaterial in Rechnung stellen. Sie erhalten für dieses Material eine Entschädigung durch das LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.).. Dies gilt sowohl für konventionierte als auch für nicht-konventionierte Gesundheitsdienstleister.
Das Verbot, Zuschläge zu berechnen, gilt rückwirkend ab dem 4. Mai 2020. Wenn ein Patient seitdem einen Materialzuschlag für seine Behandlung gezahlt hat, muss er sich direkt an den Pflegeleistenden wenden, um diesen zurückzufordern. Wenn es Probleme gibt, kann der Patient sich an unseren Dienst „Verteidigung der Mitglieder“ wenden.