Kein „Corona-Zuschlag“ für Patienten


Pflegeleistende benötigen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mehr Schutzmaterial als üblich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dem Patienten dürfen jedoch keine Zuschläge berechnet werden.


Pflegeleistende dürfen ihren Patienten keinen „Corona-Zuschlag“ für zusätzlich benötigtes Schutzmaterial in Rechnung stellen. Sie erhalten für dieses Material eine Entschädigung durch das LIKIV. Dies gilt sowohl für konventionierte als auch für nicht-konventionierte Gesundheitsdienstleister.

 

Das Verbot, Zuschläge zu berechnen, gilt rückwirkend ab dem 4. Mai 2020. Wenn ein Patient seitdem einen Materialzuschlag für seine Behandlung gezahlt hat, muss er sich direkt an den Pflegeleistenden wenden, um diesen zurückzufordern. Wenn es Probleme gibt, kann der Patient sich an unseren Dienst „Verteidigung der Mitglieder“ wenden.