Keine Honorarzuschläge für Personen mit Anrecht auf Vorzugstarif


Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Ärzte Patienten, die Anrecht auf den Vorzugstarif haben, keine Honorarzuschläge mehr berechnen. Damit soll der finanzielle Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.


Werden Sie von einem nicht konventionierten Arzt (Arzt ohne Kassenabkommen) behandelt, fallen die Kosten zu Ihren Lasten in der Regel höher aus, denn der Arzt darf sein Honorar frei festlegen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das anders: In einigen Fällen darf er keine Zuschläge berechnen.

 

Die Änderung tritt in 2 Phasen in Kraft:

  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Verbot von Honorarzuschlägen bei Personen mit Anrecht auf eine Zulage (z.B. Eingliederungseinkommen seitens des ÖSHZ, Behindertenbeihilfe oder garantiertes Einkommen für Senioren).
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird das Verbot ausgeweitet auf die Gruppe der Personen mit begrenztem Einkommen, d.h. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif nach Überprüfung des Einkommens durch die Krankenkasse.

 

Die Regelung gilt für alle ambulanten Leistungen, für die eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist.

 

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