Krebs- und Dialysebehandlung: Automatische Erstattung der Fahrtkosten


Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor für die Fahrtkosten, die bei einer Krebs- oder Dialysebehandlung entstehen. Seit dem 1. April 2025 erhalten Betroffene automatisch eine Erstattung für die zurückgelegten Kilometer. Sie müssen also keine Bescheinigung mehr bei uns einreichen.


Erstattung der Fahrtkosten

Für Krebs- und Dialysepatienten können die regelmäßigen Fahrten zum Krankenhaus oder Dialysezentrum eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Aus diesem Grund sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung von 0,36 € pro Kilometer vor.

Das gilt für die Kilometer, die im Rahmen von Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder zu Kontrolluntersuchungen zurückgelegt werden, egal mit welchem Transportmittel. Pro Tag wird maximal eine Hin- und eine Rückfahrt erstattet.

Automatische Erstattung

Bisher wurde die Erstattung auf Basis einer Bescheinigung ausgezahlt, die Ihnen das Behandlungszentrum am Ende des Monats oder nach Abschluss der Therapie aushändigte.

Dieser Schritt fällt seit April 2025 weg: Die Auszahlung des Kilometergelds wird fortan automatisch erfolgen. Sie müssen nichts mehr bei uns einreichen.

Das Behandlungszentrum rechnet die entsprechenden ambulanten Behandlungen und Kontrolluntersuchungen am Ende jeden Monats über das Drittzahlersystem mit der Krankenkasse ab. Daraufhin wird die Anzahl Fahrtstrecken zwischen Ihrem offiziellen Wohnsitz und dem Behandlungszentrum ermittelt und die kürzeste Strecke berücksichtigt. Im darauffolgenden Monat wird die Gesamtanzahl der zurückgelegten Kilometer (0,36 €/km) automatisch auf Ihr Konto erstattet.

Längere Wartezeit bei erster Auszahlung

Durch diesen automatisierten Prozess kann die erste Auszahlung des Kilometergelds bis zu 2 Monate dauern. Wenn Sie einmal in unserem System sind, erhalten Sie die Erstattung monatlich, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.

Beispiel

Zwischen dem 1. und 30. April 2025 haben Sie 2 Behandlungen und eine Kontrolluntersuchung wahrgenommen. Ende April erhalten wir vom Zentrum eine Aufstellung dieser in Anspruch genommenen Leistungen. Ende Mai bis Anfang Juni erhalten Sie eine automatische Erstattung der Fahrtkosten, die im Rahmen der mitgeteilten Pflegeleistungen entstanden sind. Nach der ersten Erstattung erhalten Sie die weiteren Erstattungen in einem monatlichen Abstand.