Lebend-Organspende: Vollständige Erstattung der Kosten


In bestimmten Fällen kommt es vor, dass eine Organspende zu Lebzeiten des Spenders möglich ist. Die am häufigsten betroffenen Organe für solch eine Spende sind ein Teil der Leber oder eine Niere. Der lebende Organspender trägt keinerlei medizinische Versorgungskosten.


In welchem Fall ist eine Lebend-Organspende möglich?

Der Organspender muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nur in folgenden Fällen ist die Spende schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich:

  • Bei dem Spenderorgan handelt es sich um ein Organ, das sich wieder regeneriert.
  • Die Entnahme darf keine gesundheitlichen Folgen für den Spender haben.
  • Das Organ ist für ein Geschwisterteil bestimmt.

Ausdrücklich muss der Spender seine schriftliche Einwilligung geben und im Vorfeld genaustens über den Eingriff und mögliche Komplikationen aufgeklärt werden. Im Falle eines minderjährigen Spenders müssen zudem die Eltern ihr Einverständnis erteilen.

Wenn es sich bei dem Spenderorgan um ein Organ handelt, das sich nicht regeneriert oder die Entnahme Folgen für den Spender haben kann, dann darf die Spende nur durchgeführt werden, wenn:

  • das Leben des Empfängers gefährdet ist;
  • das Organ einer verstorbenen Person nicht zum erwünschten Ergebnis führen würde.

Keine Kosten mehr für den Spender

Seit 2022 sind die Lebend-Organspender vollständig von möglichen Kosten zu ihren Lasten befreit.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt während 10 Jahren sämtliche Kosten. Diese sind aufgeteilt in Kosten für die Periode des 1. Jahres sowie für die Periode der folgenden 9 Jahre. Der Facharzt, der die Organentnahme vornimmt, muss den Vertrauensarzt der Krankenkasse über den Eingriff informieren, damit die vollständige Kostenübernahme gewährleistet wird.

Im 1. Jahr

Im Jahr des Eingriffs können viele Kosten anfallen: für ärztliche Konsultationen, Voruntersuchungen, für die Organentnahme selbst und den damit verbundenen Krankenhausaufenthalt, die Anästhesie, aber auch für bildgebende Verfahren sowie Nachuntersuchungen, Kinesitherapie usw.

Für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Organspende stehen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung alle Eigenanteile, die im Normalfall zu Lasten des Patienten bleiben würden.

Vom 2. bis 10. Jahr

Aber auch nach dem Jahr, in dem die Organentnahme stattgefunden hat, können weitere medizinische Leistungen anfallen. Auch diese Kosten werden zwischen dem 2. und 10. Jahr nach der Entnahme von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu muss der behandelnde Arzt eine Mitteilung bei der Krankenkasse einreichen. Die Erstattung möglicher Eigenanteile erfolgt dann automatisch und monatlich.