Long Covid: Behandlungswege
08.06.2023Wer sich mit dem Corona-Virus angesteckt hat, kann Spät- bzw. Langzeitfolgen davontragen: auch als Long Covid oder Post Covid bekannt. Hiermit sind die Folgen gemeint, die nach einer Corona-Infektion fortbestehen oder später neu auftreten. Diese können kognitiver, körperlicher oder psychischer Natur sein.
Zeitraum
In der Regel tritt Long Covid 3 Monate nach einer Corona-Infektion auf, mit Symptomen, die mindestens 2 Monate lang anhalten und nicht durch eine andere Diagnose erklärt werden können. Long-Covid-Folgen können auch aufkommen, wenn der Betroffene keine schweren Symptome in der akuten Krankheitsphase hatte.
Symptome
Die häufigsten Symptome bei Long Covid sind Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druck in der Brust, Muskel- und Kopfschmerzen, Herzklopfen, Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinns, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme („Gehirnnebel“), Angstzustände und Depressionen, die sich negativ auf das tägliche Leben auswirken.
Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Long-Covid-Patienten benötigen eine spezifische Behandlung, oft sehr unterschiedlicher Art: Seit dem 1. Juli 2022 sieht die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. daher eine Erstattung für die Behandlung von Long Covid vor, um eine bessere Qualität der Versorgung zu gewährleisten.
Diese Maßnahme ist bis zum 30. Juni 2023 vorgesehen. Patienten, deren Behandlung in diesem Zeitraum begonnen hat, werden auch danach noch Erstattungen erhalten, derzeit vorgesehen bis zum 30. Juni 2024.
Bedingungen
Der Behandlungsweg darf frühestens 12 Wochen nach den ersten akuten Covid-19-Symptomen und/oder 12 Wochen nach einem positiven Covid-19-Test begonnen werden.
Unterschiedliche Long-Covid-Behandlungswege
Im Falle einer Long-Covid-Diagnose erstellt der Hausarzt in Absprache mit Ihnen und den anderen Pflegeleistenden einen Behandlungsplan. Je nach den Bedürfnissen des Patienten sind zwei Behandlungsarten möglich: die monodisziplinäre Behandlung oder die multidisziplinäre Behandlung.
Monodisziplinäre Behandlung
Insofern ein einziger PflegeleistenderArzt, Facharzt, Zahnarzt, Krankenpflegerin, Kinesitherapeut usw. zur Behandlung von Post Covid notwendig ist, sieht die gesetzliche Krankenversicherung folgende Behandlungen und Erstattungen für eine dieser Pflegeleistungen vor:
- Kinesitherapie
- Psychotherapie
- Logopädie
- Ernährungsberatung
- Ergotherapie
- Neuropsychologie
Zusätzliche Dienste
Durch unsere Zusätzlichen Dienste können Sie für Psychotherapie eine Erstattung erhalten, falls keine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen unter „Psychologie“.
Multidisziplinäre Behandlung
Bei ausgeprägten Langzeitfolgen ist es notwendig, auf mehrere Pflegeleistende zurückzugreifen. In diesem Rahmen sieht die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattungen der Behandlungen des monodisziplinären Behandlungsweges vor, insofern diese in Ihrem Behandlungsplan vorgesehen sind:
- Koordination
- Kinesitherapie
- Psychotherapie
- Logopädie
- Ernährungsberatung
- Ergotherapie
- Neuropsychologie
Auf wie viele Sitzungen Sie bei der jeweiligen Behandlung im Falle einer Long-Covid-Diagnose in den Behandlungswegen Anrecht haben, finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen unter „Erstattungen für Long-Covid-Patienten“.
Für Behandlungen, die nicht speziell im Rahmen des Long-Covid-Behandlungsweges eingeführt wurden, gelten die regulär vorgesehenen Erstattungen durch die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. ein Eigenanteil bleibt zu Ihren Lasten.
Für die Erstattungen, die speziell im Rahmen des Long-Covid-Behandlungsweges eingeführt wurden, tragen Sie als Patient jedoch keinerlei Eigenanteil.
Dauer der Behandlungswege
Der erste Behandlungszeitraum ist in beiden Behandlungswegen auf 6 Monate festgelegt. Wenn dieser Zeitraum nicht zur Genesung ausreicht, wird der Behandlungsweg entweder verlängert (einmalig möglich) oder Sie werden an eine spezialisiertere Versorgung verwiesen. Ihre Behandlung wird regelmäßig bewertet und bei Bedarf angepasst.