Magenverkleinerung: 3-monatige Wartezeit wird Pflicht


Jährlich unterziehen sich in Belgien etwa 14.000 Personen einer Magenverkleinerung. Damit diese Eingriffe nicht vorschnell gemacht werden, sondern wohlüberlegt und im Bewusstsein aller Konsequenzen, wird nun eine verpflichtende Wartezeit von 3 Monaten eingeführt.


Magenverkleinerung gegen Übergewicht

In Belgien leiden etwa 20 % der Bevölkerung unter starkem Übergewicht, auch Adipositas genannt. Für die meisten Betroffenen ist dies sowohl körperlich als auch psychisch eine starke Belastung. Manche sehen in ihrer Verzweiflung nur einen chirurgischen Eingriff als letzten Ausweg, welcher allerdings schwere Folgen haben kann.

 

Keine harmlose Operation

Vielleicht klingt eine „Magenverkleinerungs-OP“ erst einmal harmlos – ist sie aber nicht! Nach der Operation kann es zu vielen Problemen kommen: So können fortdauernd Übelkeit, Schwindel und Bauchschmerzen auftreten oder es kann zu einem schlimmen Nährstoffmangel kommen, da das Hungergefühl nachlässt und die notwendigen Nährstoffe nicht mehr aufgenommen werden. Auch besteht ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel, Lungenembolien, Magenblutungen oder Darmverschlingungen.

 

Ein Eingriff allein löst nicht das Problem

Manchen Betroffenen ist nicht ausreichend bewusst, dass durch die Operation alleine das Übergewichts-Problem nicht gelöst wird. Entscheidend sind die Zeit nach der Operation und die eigene Motivation. Die Patienten müssen selbst aktiv werden und eine Änderung ihres Lebensstils vornehmen durch angepasste Ernährung und viel Bewegung, anderenfalls bringt eine Operation nicht den erhofften Erfolg. Viele Patienten, die nach der Operation ihren Lebenstil nicht entscheidend veränderten, nahmen nach etwa 5 Jahren wieder stark zu.

 

Nicht immer werden die Patienten nach dem Eingriff ausreichend betreut. Besonders in der Zeit nach der Operation ist es wichtig, dass Therapeuten gemeinsam mit dem Patienten den Lebensstil und den körperlichen und psychischen Zustand beobachten. Umfassende Beratung ist von großer Bedeutung.

 

Neu: Verpflichtende Wartezeit vor der Operation

Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung hat nun eine verpflichtende Wartezeit von 3 Monaten eingeführt, die zwischen dem ersten Beratungsgespräch und dem chirurgischen Eingriff liegen muss. Obschon dies bereits in verschiedenen Krankenhäusern so praktiziert wird, gibt es zwischen den Krankenhäusern große Unterschiede – von frühzeitig durchgeführten Operationen bis hin zu gar keinem Erstgespräch.

Zum Schutz des Patienten

Sinn dieser neuen Maßnahme, der Einführung einer Pflichtwartezeit, ist keineswegs, die Kosten zu senken, sondern die betroffenen Personen vor einer übereilten Vorgehensweise zu schützen. Stark übergewichtige Personen, die eine Magenverkleinerungsoperation in Betracht ziehen, sollen sich ausreichend Zeit nehmen, gründlich über die Operation sowie deren Folgen und Risiken nachzudenken oder alternative Methoden zur Gewichtsreduzierung auszuprobieren.

Wann beginnen die 3 Monate?

Die 3-monatige Wartezeit beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Tag des Erstgespräches folgt. Beispiel: Das Erstgespräch findet am 24. September statt. Die 3 Monatsfrist beginnt ab dem 1. Oktober.

 

In Ausnahmefällen kann von dieser Wartezeit abgewichen werden, wenn der Eingriff medizinisch begründet und dringend notwendig ist.

Alternativen zur Operation

Eine Magenverkleinerung wird als der letzte Ausweg betrachtet, ist jedoch ein radikaler Einschnitt. Um diesen zu vermeiden gibt es einige Alternativen, die stattdessen in Betracht gezogen werden können:

  • umfassende Ernährungsberatung;
  • individuelles Sporttraining;
  • psychologische Betreuung.

ObesiVith im Zentrum PhysioVith sowie das Projekt Diätklinik

Das Projekt ObesiVith verbindet Ernährungsumstellung und Bewegung, mit dem Ziel einer dauerhaften Lebensanpassung. Unter Anleitung von Kinesitherapeuten und Ernährungsberatern werden die Teilnehmer mithilfe einer individuellen Ernährungsberatung und mit Bewegung in der Gruppe dazu motiviert, ihr Übergewicht zu bekämpfen.

 

Auch bei dem Projekt „Diätklinik“ der Klinik St. Josef in Sankt Vith werden die Patienten individuell betreut, um ihnen beim Abnehmen zu helfen und so einen chirurgischen Eingriff zu vermeiden.

 

Ausführliche Informationen zu den Erstattungen finden Sie bei den Verwandten Themen unter „Abnehmen“.