Monatliche Auszahlung des Geburtsurlaubs ab dem 1. Januar 2025


Sie werden bald Eltern? Herzlichen Glückwunsch! Die Geburt eines Kindes bringt allerdings auch viele administrative Schritte mit sich: die Geburtsprämie und das Kindergeld beantragen, den Geburtsurlaub planen, das Kind auf der Gemeinde anmelden, eine Betreuungsmöglichkeit suchen ...


Aber es gibt gute Nachrichten: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Auszahlung des Geburtsurlaubs monatlich stattfinden, anstatt wie bisher in einer einmaligen Zahlung.

 

Als Vater oder Mitelternteil haben Sie nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 20 Tage Geburtsurlaub. Sie können diesen Urlaub flexibel innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten ab dem Tag der Geburt nehmen. Arbeitnehmer erhalten während dieser Zeit eine Entschädigung von ihrer Krankenkasse und Selbstständige von ihrer Sozialversicherungskasse.

 

Bisher wird für diesen Geburtsurlaub am Ende des Urlaubszeitraums eine einzige Zahlung auf Grundlage einer Meldung durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dieses System hat jedoch Nachteile: Dadurch, dass das Mitelternteil erst das Geld erhält, wenn es den kompletten Urlaub genommen haben, kommt es zu erheblichen finanziellen Auswirkungen, bzw. wird oftmals verhindert, dass der Geburtsurlaub auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet wird.

 

Um diese Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen, wird es daher eine Änderung geben: Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, dass die Arbeitgeber der Krankenkasse monatlich den Restbetrag des Geburtsurlaubs mitteilen. Die Krankenkasse kann dann jeden Monat die Auszahlung vornehmen.