Neue Tarife der Kinesitherapeuten ab 1. Juli 2022


69 % der Kinesitherapeuten treten dem neuen Abkommen bei und passen ihre Honorare dementsprechend an.


Kinesitherapeuten, die dem Kassenabkommen (der Konvention) beitreten, sind konventioniert, sie wenden die Honorare an, die mit dem Versicherungsausschuss des LIKIV vereinbart wurden. Für den Patienten gibt es hiermit Tarifsicherheit, denn auch ihre Kostenbeteiligung, d.h. der Eigenanteil, ist in dem Abkommen festgelegt.

 

Das neue Abkommen, das vom Versicherungsausschuss des LIKIV den Kinesitherapeuten vorgeschlagen wurde, wertet bestimmte Leistungen der Kinesitherapeuten auf und es legt neue Tarife fest. 69 % der Kinesitherapeuten haben sich entschlossen, dem Abkommen beizutreten und passen ihre Tarife dementsprechend an.

Konventionierte Kinesitherapeuten

Ihr Kinesitherapeut ist konventioniert? Dann wird sich für Sie als Patient nichts ändern. Der Eigenanteil, den Sie zahlen müssen, bleibt unverändert, auch wenn die Honorare für Leistungen und Hausbesuche der Kinesitherapeuten gestiegen sind.

Nicht konventionierte Kinesitherapeuten

Ihr Kinesitherapeut ist nicht konventioniert? In diesem Fall können die verlangten Honorare höher ausfallen. Nicht konventionierte Kinesitherapeuten können ihr Honorar frei festlegen, was bedeutet, dass Sie möglicherweise mehr bezahlen müssen als bei einem Kinesitherapeuten, der dem Kassenabkommen beigetreten ist.

 

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Vorsicht: Diejenigen Kinesitherapeuten, die dem neuen Abkommen nicht beigetreten sind, können ihre Tarife ab dem 1. Juli 2022 frei festlegen. Bereits hierdurch können die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, höher ausfallen. Zudem wird die Erstattung der Krankenkasse um 25 % reduziert, wenn der Kinesitherapeut dem Kassenabkommen nicht beigetreten ist.

 

Auf der Website des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) können Sie feststellen, ob Ihr Kinesitherapeut dem Kassenabkommen beigetreten ist oder nicht. Das Tool ist derzeit nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar. (Wir haben die Übersetzung ins Deutsche angemahnt.)

 

 

Zum LIKIV-Tool