Neuer Fonds bei Entlassung aufgrund medizinischer höherer Gewalt
19.04.2024Ein Arbeitsplatz, an dem man sich wohlfühlt, ist gut für die Gesundheit. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Arbeit gesundheitliche Probleme verursachen kann. Im Jahr 2020 gaben mehr als 622.000 Belgier an, dass sie aufgrund ihrer Arbeit gesundheitliche Probleme hatten. Wenn dies in manchen Fällen sogar zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, ist es an der Zeit, die Situation zu überdenken und eine berufliche Neuorientierung ins Auge zu fassen.
In den letzten Jahren wurden wichtige Hilfen für berufliche Neuanfänge kranker Personen eingeführt, wie die Einführung des Return to work-Koordinators oder verschiedene Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Arbeitsämtern.
Ein neuer Fonds, der Sie auf dem Weg zurück an den Arbeitsplatz begleitet
Seit dem 1. April können Arbeitnehmer, die aufgrund medizinischer höherer Gewalt entlassen wurden, auf einen Fonds zur „Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess“ zurückgreifen, um spezialisierte Hilfe zu finden und so wieder in die Arbeitswelt einzusteigen. Dieser Fonds wird von den Arbeitgebern gespeist: Bei einer Entlassung aufgrund medizinischer höherer Gewalt sind diese nämlich verpflichtet, bis zu 1.800 € in den Fonds einzuzahlen. Die Versicherten erhalten dann einen fast gleich hohen Betrag, den sie innerhalb von 6 Monaten nutzen können, um Leistungen bei zugelassenen Anbietern in Anspruch zu nehmen, die im Zusammenhang mit der Rückkehr in die Arbeitswelt stehen.
Medizinische höhere Gewalt
Der Arbeitgeber kann nach 9 Monaten ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. eine Untersuchung beantragen, um beurteilen zu lassen, ob der Arbeitnehmer endgültig nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Arbeit zu verrichten. Wenn die Entscheidung des Arbeitsmediziners bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Versicherten negativ ausfällt, kann sich der Arbeitgeber auf „medizinische höhere Gewalt“ berufen, um den Arbeitsvertrag zu beenden.
Diese Initiative richtet sich in einer 1. Phase an arbeitsunfähige Personen, die aufgrund medizinischer höherer Gewalt entlassen wurden, und in einer 2. Phase (ab dem 1. April 2025) an alle Personen, die seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind. Der Antrag kann online auf der Website des LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). oder durch Herunterladen eines Formulars gestellt werden.
Um die Initiative zu unterstützen, hat Federgon, der Arbeitgeberverband der Personaldienstleister, die Website guide-me.be ins Leben gerufen: Eine Plattform, die Personen nach einer Entlassung oder einer Krankheitsphase zu professionellen Beratern und Arbeitsbegleitungsdiensten führt. Diese Website ist zur Zeit allerdings nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar.