Neuer Pensionsbonus in Kraft getreten


Seit dem 1. Juli 2024 können Sie einen sogenannten Pensionsbonus aufbauen: Dieser Bonus ist ein Betrag, den Sie zusätzlich zur Pension erhalten können, wenn Sie weiterhin arbeiten, obwohl Sie bereits in Rente gehen könnten.


Was ist der Pensionsbonus?

Der Pensionsbonus ist ein Zusatzgehalt, das Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte zusätzlich zu ihrer Pension erhalten, wenn sie über ihr frühestmögliches Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten.

 

Die Höhe dieses Bonus ist abhängig von mehreren Faktoren, z.B. von der Anzahl der bisherigen Laufbahnjahre und davon, wie lange weitergearbeitet wird. Im Prinzip gilt: Je länger jemand berufstätig ist bzw. war, desto höher fällt die Prämie aus. Der Bonus kann während maximal 3 Jahren aufgebaut werden und endet mit dem Beginn der belgischen Ruhestandspension.

 

Bei diesem Zusatzgehalt handelt es sich um einen Nettobetrag, es ist also befreit von jeglichen Abgaben. Es kann als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden.

 

Der Pensionsbonus muss nicht beantragt werden, sondern er wird automatisch aktiviert, wenn eine Person weiterarbeitet, obwohl sie bereits in Rente gehen könnte.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdiensts (siehe Nützliche Links).