Nierenpatienten: Multidisziplinäre nephrologische Beurteilung
25.07.2024Seit Anfang Juli 2024 können Nierenpatienten eine multidisziplinäre Beurteilung in Anspruch nehmen. Hierfür wird eine Erstattung durch die Krankenkasse vorgesehen, vorausgesetzt, die nephrologische Beurteilung findet in einem der 52 anerkannten belgischen Dialysezentren statt. Schätzungen zufolge kommen für eine solche Beurteilung rund 1.800 Patienten mit Nierenversagen in Frage.
Multidisziplinäres Team
Die neue Leistung, die von der Krankenkasse erstattet wird, beinhaltet eine Beurteilung durch ein multidisziplinäres Team bestehend aus einem Nephrologen, einem Krankenpfleger mit Kenntnissen in der Nierenersatztherapie und einem Sozialarbeiter. Es geht darum, durch eine bessere Koordination schlimmere Komplikationen frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern. Gleichzeitig soll dem Patienten eine effizientere und individuellere Versorgung auf mehreren Ebenen geboten werden. Zusammen mit dem Patienten und seinen Angehörigen wird geprüft, welcher Behandlungsweg am besten geeignet ist.
Die Beurteilung beinhaltet neben Erklärungen auch einen nephrologischen Bericht, einen individuellen Pflegeplan bezüglich Ernährung, einer Nierenersatztherapie usw.
Durch diese umfassende Beurteilung kann für den Nierenpatienten frühzeitiger die passende Behandlung und Hilfe gefunden werden. Dadurch können Lebensqualität und Lebenserwartung gesteigert werden.
Erstattung und Voraussetzungen
Das Arzthonorar beträgt 151,50 €, der Patient trägt jedoch nur einen Eigenanteil in Höhe von 12 €, bzw. 3 € für Patienten mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten..
Eine solche Leistung kann bis zu 4 Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt es wurde noch keine Nierenersatztherapie (DialyseMedizinisch-technisches Verfahren, welches eine Nierenfunktion ersetzt und das Blut reinigt. oder Transplantation) durchgeführt. Weist ein Patient jedoch nach einer Nierentransplantation erneut eine eGFR (geschätzte glomeruläre Filtrationsrate) von 20 ml/min/1,73 m² oder weniger auf, so kann die Leistung erneut verschrieben werden. Die eGFR ist der wichtigste Maßstab, um die Nierenfunktion zu beurteilen. Es handelt sich um das filtrierte Volumen der sogenannten „Glomeruli“ der Nieren pro Zeiteinheit.