Operationen an Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs nur mehr in ausgewählten Kliniken möglich
28.01.2019Je mehr Erfahrung ein Krankenhaus in der Behandlung von Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs hat, desto höher ist die Chance, dass die Behandlung auch erfolgreich beim Patienten anschlägt. Aus diesem Grund darf diese Art von chirurgischen Eingriffen ab dem 1. Juli 2018 ausschließlich von Kliniken angeboten werden, die mindestens 20 solcher Operationen pro Jahr durchführen.
Medizinische Pflege von hoher Qualität
Patienten, die an einem Speiseröhren- oder Bauspeicheldrüsenkrebs leiden, haben laut Studien eine bedeutend höhere Überlebenschance, wenn sie in einem Krankenhaus behandelt werden, welches über die nötige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aktuell darf noch jedes belgische Krankenhaus diese Therapie anbieten. Gesundheitsministerin De Block legt nun aber einen Richtwert fest: ein Krankenhaus muss eine Mindestanzahl von 20 Operationen in 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr durchgeführt haben, um weiterhin die Befugnis zur Ausübung zu erhalten. Zudem muss jedes Krankenhaus eine spezifische Konvention mit dem LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). abschließen. Bis zum Jahr 2020 werden in Belgien voraussichtlich nur noch 8 bis 14 Krankenhäuser übrig bleiben, die hierzu in der Lage sind. Diese neue Auflage soll gewährleisten, dass die Pflege und Behandlungsformen von höchstmöglicher Qualität für den Patienten garantiert sind.
Auch andere komplexe Krebsarten
Die Behandlung von komplexen Krebsarten auf speziell ausgebildete Kliniken zu zentralisieren, ist ein wichtiger Aspekt der neuen Krankenhausreform. Momentan betrifft die Einschränkung die chirurgischen Eingriffe bei Speiseröhren- und Bauspeicheldrüsenkrebs. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Eingriffe bei Lungenkrebs als auch bei Tumoren im Kopf- und Halsbereich hinzukommen. Der Mindestanzahl an jährlich durchgeführten Operationen wird jedoch auch ein Qualitätsmindestanspruch hinzugefügt, der unter anderem anhand der Resultate sowie der Überlebensrate nach einem chirurgischen Eingriff gemessen wird. Diese sollen dann auch öffentlich abrufbar sein, um den Bürgern alle Informationen so transparent wie möglich verfügbar zu machen. Die Begutachtung eines Krankenhauses hängt dann sowohl von der Quantität der Eingriffe als auch von der Qualität ab.